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Forschungsstelle
BFE
Projektnummer
40715
Projekttitel
Regulierung Durchleitungspreise Strom im 1. Jahr der Marktöffnung

Texte zu diesem Projekt

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Erfasste Texte


KategorieText
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Sowohl Norwegen als auch Schweden haben sich zu Beginn der Marktöffnung für eine kostenorientierte Regulierung der Netzpreise basierend auf der Rate-of-Return-Methode entschieden. Allerdings haben die zu schwachen Effizienzsteigerungen in Norwegen dazu geführt, dass diese durch eine anreizorientierte Regulierung (Erlösobergrenze mit Benchmarking) ersetzt wurde. In Schweden wurde bisher grundsätzlich am kostenorientierten Konzept mit ex-post-Monitoring festgehalten, wobei die Regulierungsbehörde Preissenkungen von den Netzbetreibern fordert. Von Fachleuten wird das schwedische Modell kritisiert, weil zu geringe Effizienzanreize davon ausgehen.In beiden Ländern wird die Festlegung der Struktur der Netzpreise den Netzbetreibern überlassen; es werden lediglich allgemeine Vorgaben bezüglich Verursachergerechtigkeit und Nichtdiskriminierung gemacht. In Norwegen sind die Vorgaben etwas strenger.Die Regulierungsbehörde ist sowohl in Norwegen als auch in Schweden ins Energiedepartement der öffentlichen Verwaltungen eingegliedert. Unabhängig von der gewählten Regulierungsmethode werden in beiden Ländern rund 20-25 Personen zur Regulierung der Netzpreise eingesetzt, was etwa einer Person pro 10 Werke entspricht. Die Hauptaufgabe des Personals besteht in der Auswertung der von den Elektrizitätswerken eingereichten Jahresberichte.Bezüglich Unbundling und Daten, die an die Regulierungsbehörde geliefert werden müssen, haben sich Schweden und Norwegen für zwei unterschiedliche Philosophien entschieden. Norwegen verlangt lediglich buchhalterisches Unbundling von den Elektrizitätswerken, dafür müssen sie getrennteJahresberichte für alle Geschäftsfelder einreichen. In Schweden ist die Unbundling-Vorschrift strenger: die Netze müssen juristisch und managementmässigvon den übrigen Aktivitäten getrennt sein. Allerdings müssen nur die Netzbetreiber der Regulierungsbehörde einen Jahresbericht einreichen.Die geänderten Anforderungen ans Rechnungswesen durch die Deregulierung stellen die betroffenen Werke oft vor beträchtliche Herausforderungen. In Schweden wurde die Phase bis zum Beginn der Marktöffnung von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, indem der Beginn der Marktöffnung um ein Jahr auf den 1.1.1996 verschoben wurde. Die norwegischen Netzbetreiber mussten ihre Buchhaltungsdaten erstmals 1993 - und nicht schon zu Beginn der Marktöffnung 1991 - bei der Regulierungsbehörde (NVE) einreichen.

Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
ETHZ CEPE, WEC

Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Filippini,Massimo
Luchsinger,Cornelia
Wild,Jörg
Zugehörige Dokumente