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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
ExSt.2012.64
Titre du projet
Lärmermittlung und Massnahmen bei Recyclingsammelstellen

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Lärm
Mots-clé
(Anglais)
Noise
Mots-clé
(Français)
Bruit
Mots-clé
(Italien)
Rumore
Description succincte
(Allemand)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Documents annexés
Description succincte
(Anglais)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Documents annexés
Description succincte
(Français)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Documents annexés
Description succincte
(Italien)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Documents annexés
Mandataire
(Allemand)
Empa Dübendorf
Budget imputé
(Allemand)
BAFU
Bases légales
(Allemand)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Droits d'auteur
(Allemand)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Renseignements
(Allemand)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung LärmbekämpfungCH-3003 Bern noise@bafu.admin.chTel: +41 31 322 92 49Fax: +41 31 323 03 72