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Research unit
FOEN
Project number
ExSt.2012.64
Project title
Lärmermittlung und Massnahmen bei Recyclingsammelstellen

Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Lärm
Key words
(English)
Noise
Key words
(French)
Bruit
Key words
(Italian)
Rumore
Short description
(German)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Short description
(English)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Short description
(French)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Short description
(Italian)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Contractor
(German)
Empa Dübendorf
Charged budget
(German)
BAFU
Legal basis
(German)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Copyright
(German)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Information
(German)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung LärmbekämpfungCH-3003 Bern noise@bafu.admin.chTel: +41 31 322 92 49Fax: +41 31 323 03 72