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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
ExSt.2012.64
Projekttitel
Lärmermittlung und Massnahmen bei Recyclingsammelstellen

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Lärm
Schlüsselwörter
(Englisch)
Noise
Schlüsselwörter
(Französisch)
Bruit
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Rumore
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Englisch)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Französisch)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Italienisch)
Die aktuelle Gerichtspraxis schreibt für Recyclingsammelstellen eine Einzelfallbeurteilung vor. Als Entscheidungshilfe kann dabei Anhang 6 der LSV beigezogen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann abgeleitet werden, dass Recyclinginstallationen, welche sich in Abständen von mindestens 50 Metern zu den Anwohnern befinden, in der Regel als unbedenklich zu beurteilen sind. Umgekehrt sind Abstände von unter 15 Metern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zugehörige Dokumente
Auftragnehmer
(Deutsch)
Empa Dübendorf
Belastetes Budget
(Deutsch)
BAFU
Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Impressum
(Deutsch)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Auskunft
(Deutsch)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung LärmbekämpfungCH-3003 Bern noise@bafu.admin.chTel: +41 31 322 92 49Fax: +41 31 323 03 72