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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/16.0098.PJ
Projekttitel
Wissenschaftliche Abklärungen VVEA im Bereich Deponien, Bauabfälle, Bioabfälle

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

VVEA, Deponien, Bauabafälle, Bioabfälle

Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die zukünftige Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden.
Projektziele
(Deutsch)

Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen sind zu überprüfen.

  • Anforderungen an die Deponietechnik, Anforderungen an die Nachsorge, Anforderungen an Deponiesickerwässer, Anforderungen an die Oberflächenabdichtung
  • Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen, Anforderungen an neue Bauestoffe, Anforderungen an die Behandlung von Bauabfällen
  • Anforderungen an die Behandlungsverfahren, Anforderungen an den Anlageninput, Anforderungen an die Verwendung von Bioabfall-Produkten
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

Biogene Abfälle

Für Kompost und Gärgut beschränkt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung die Gehalte an Fremdstoffen – wie zum Beispiel Kunststoff. Kunststoffe gelangen vor allem durch die unsachgemässe Entsorgung (z.B. Littering, Kunststoffe in der Grüngutsammlung) in die Umwelt. Dies führt zu einer Akkumulation von Kunststoffen im Boden. Wegen der noch schwer abzuschätzenden Folgewirkungen soll dieser Eintrag - im Sinne des Vorsorgeprinzips - beschränkt werden. Aus turnusmässigen Untersuchungen des Branchenverbandes ist bekannt, dass Limiten für Fremdstoffgehalte regelmässig überschritten werden. Die Ursachen dafür sind weitgehend bekannt und am Beginn der Sammlung von biogenen Abfällen aus Haushalten und Gewerbe zu suchen. Dazuhaben Versuche und Untersuchungen stattgefunden, die die neuesten Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen um Fremdstoffe bei der Grüngutsammlung zu detektieren. Erst diese neue Messbarkeit von Verunreinigungen ermöglicht es, konkrete Handlungen zu setzen. Es wurden Sammelfahrzeuge mit elektronischen Erfassungssystemen ausgerüstet und die Optionen zur Verbesserung der Sammelqualität systematisch analysiert. Erste Pilotversuche bei einigen kommunalen Sammlungen konnten inder Praxis durchgeführt werden. Der „Grüngutscanner“ könnte kurz-/mittelfristig als Sensibilisierungsmassnahme bei Gemeinden eingesetzt werden. Langfristig könnten damit systematische Kontrollen durchgeführt werden.

 

Phosphor

Das lebensnotwendige Element Phosphor ist ein wichtiger Nährstoff in der Ernährungskette des Menschen. Für die Düngung der Pflanzen im landwirtschaftlichen Anbau werden dafür Phosphate aus endlichen Rohstoffquellengenutzt. Diese Abhängigkeit ist Anlass zur Sorge. Zwar stehen mittelfristig ausreichend Phosphaterze zur Verfügung, aber die Vorkommen konzentrieren sich auf wenige Länder und geopolitisch instabile Regionen. Die aus Primärvorkommen produzierten Phosphordünger weisen zudem oft hohe Cadmium- und Urankonzentrationen auf. Per 2026 wird schweizweit die Rückgewinnungspflicht für Phosphor aus phosphorreichen Abfällen, wie z.B. Klärschlamm und Tier- / Knochenmehl gelten. Das BAFU hat Studien veranlasst, die sowohl die technischen Grundlagen der Rückgewinnungsverfahren ausweisen, aber auch die Möglichkeiten der Organisation und Finanzierung klären helfen. Diese Untersuchungen stehen den Kantonen und der Branche als Arbeitsgrundlagen zur Verfügung. Die Arbeiten dazu werden weitergeführt bis die Bestimmung der Rückgewinnungspflicht in Kraft tritt.

Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Zugehörige Dokumente