Am 1. März 2014 ist das revidierte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE; SR 742.144) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz werden die Lärmemissionen der Eisenbahn prioritär durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen und die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur reduziert.
Das Ziel der Ressortforschung ist, dass bei zukünftigen Angebotserweiterungen im Bahnverkehr die Lärmentwicklung durch geringere Lärmemissionen der Züge kompensiert werden können. Hierzu ist eine Erweiterung des Massnahmenportfolios bei der Lärmreduktion im Eisenbahnbereich hilfreich. Der Bund will dazu die Entwicklung von Lärmschutzmassnahmen aktiv unterstützen und entsprechende Forschungsvorhaben fördern.