Rapport final
(Allemand)
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Die dramatischen Hochwasser, die extreme Trockenheit: sie zeigen einmal mehr die Notwendigkeit für einen konsequenten Klimaschutz. Zweifellos besteht eine menschliche Mitverantwortung für den globalen Temperaturanstieg. Es gilt Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Diese Tatsache, und sei der Beitrag noch so klein, ist heute wichtiger Bestandteil der energiepolitischen Zielsetzung von Bund, Kanton und der Stadt Frauenfeld. Die Bemühungen um eine bessere Erschliessung einheimischer, erneuerbarer Ressourcen gehören zu den Konstanten der Energiepolitik. Die Verpflichtung der Stadt Frauenfeld zur Nachhaltigkeit hilft mit die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Wehrkraftwerk Altermatt steht im Kontext mit der regionalen, nationalen und internationalen Energiepolitik. Die Energienutzung an Nebenanlagen, wie zum Beispiel an bestehenden Schwellenbauwerken, gilt gemäss Untersuchungsstudien der EAWAG in gleichem Rahmen förderungswürdig wie beispielsweise Trinkwasserkraftwerke. Der Energieträger Wasserkraft soll umweltschonend ausgebaut werden. Das vorliegende Vorhaben reiht sich gut in diese Zielsetzung ein. Für die Stadt Frauenfeld bestehen mit Umsetzung des Strom-VG klare und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen indem eine kostendeckende Vergütung gewährt wird. Das Projekt entspricht marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und hat einen hohen umweltpolitischen und volkswirtschaftlichen Stellenwert. Die gemeinsame Realisierung der drei Bauvorhaben Zeughausbrücke, Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung ist sinnvoll und ermöglicht nicht nur kostenmässige Synergien sondern auch gewässerökologisch sinnvolle Verbesserungen. Die Wasserkraftanlage nutzt eine Wassermenge von 5 m3/s bei einem vorhandenen Gefälle von rund 2.5 m. Es kann eine maximale Leistung von 100 kW erzeugt und mit einer Jahresproduktion von rund 440'000 kWh gerechnet werden. Diese Strommenge entspricht dem Bedarf von rund 100 Haushaltungen. Die Gesamtkosten der neuen Kraftwerksanlage betragen rund 2.2 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Kostenbeitrages SIA von 0.7 Mio. reduziert sich die Nettoinvestition auf 1.5 Mio. Franken. Daraus ergibt sich ein Energiegestehungpreis von 25 Rp./kWh. Die Anlage ist im Sinne der Gesetzgebung standortgebunden. Sie wird in einem bauzonenmässig erschlossenen Raum ohne Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope realisiert. Für die Erstellung der Anlage muss vorübergehend Wald gerodet werden. Dieser wird jedoch nach Fertigstellung der Anlage an gleicher Stelle wieder aufgeforstet. Das Projekt kann somit ohne bleibende Eingriffe in die Landschaft erstellt werden. Möglichen Nachteilen stehen Verbesserungen der Gewässerökologie, dem Fischaufstieg und der Biber-Vernetzung gegenüber. Eine Restwasserabgabe nach GSchG ist nicht erforderlich. Der Geschiebeweitertransport ist jederzeit gewährleistet, die Regeneration der Sohle wird gegenüber dem heutigen Zustand verbessert. Das Projekt entspricht dem aktuellen Stand der Gesetzgebung des Umweltschutzes und der Raumplanung. Die eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzvorschriften werden eingehalten. Das Projekt berücksichtigt alle öffentlichen Interessen in gebührendem Masse. Die Anlage beeinträchtigt die Landschaft nicht. Die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes werden gebührend berücksichtigt. Das vorhandene Energiepotential wird unter Berücksichtigung des Umweltschutzes genutzt. Die Eingriffe innerhalb des Projektperimeters sind minimiert. Alle zweckmässigen Massnahmen zum Schutz der Fischerei sind getroffen worden.
Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
Hydro-Solar Energie AG
Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Hintermann,Markus
Documents annexés
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