Die Studie geht der Frage nach, wie sich bei der Invalidenversicherung die Zusprache von Unterstützungsleistungen im Bereich der Eingliederung sowie die Rentenzusprachen seit der in Kraftsetzung der 5. IVG-Revision im 2008 verändert haben. Auch sind Ergebnisse vorhanden, die aufzeigen, wie gut es Personen, die von der Invalidenversicherung unterstützt werden, gelingt, sich kurz- bis mittelfristig im Erwerbsprozess zu halten.
Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil an IV-Neuanmeldungen gemessen an der gesamten versicherten Bevölkerung 0.90% auf 1.07%. verhältnismässig stark angestiegen. Absolut betrachtet haben sich im Jahr 2017 mit 57'000 Personen rund 13'000 mehr bei der IV neu angemeldet als im Jahr 2008 (44'4000). Mit dem Eingliederungsfokus hat auch der Anteil neuangemeldeter Personen, die innerhalb von vier Jahren nach Neuanmeldung eine externe berufliche Eingliederungsmassnahme (BEM) erhalten haben, in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten der 5. IVG-Revision markant zugenommen, von 17% (Kohorte 2008) auf 26% (Kohorte 2012). In den Folgejahren ab 2013 pendelte sich dieser Anteil bei 26% ein. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Empfänger/in einer externen beruflichen Eingliederungsmassnahme waren in der Periode 2008 und 2017 stabil, mit leicht sinkender Tendenz. Hingegen ist der Anteil an Personen, die vier Jahre nach der IV-Neuanmeldung eine Rente bezogen von 26% (2008) auf 18% (2013) deutlich und seither nur noch leicht gesunken (2017: 17%). Im Vergleich zwischen den IV-Stellen zeigt sich, dass sich für einen langfristigen Erhalt der Erwerbstätigkeit eine rasche Umsetzung von Integrations- oder Beruflichen Massnahmen auszuzahlen scheint. Gleichzeitig ist eine schnelle Zusprache mit einer tieferen Wahrscheinlichkeit, acht Jahre nach Anmeldung eine Rente zu beziehen, assoziiert. Daneben erweist sich aber auch der arbeitsmarktliche Kontext als relevant. Nicht zuletzt sind auch die individuellen Voraussetzungen zentral: Bspw. hat eine höhere Wahrscheinlichkeit acht Jahre nach Neuanmeldung erwerbstätig zu sein, wer bei der Anmeldung noch erwerbstätig ist, wer jünger ist und über eine höhere Ausbildung verfügt.