Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten
Die Studie beschreibt die Situation in der Schweiz, die Rechtslage und den Wissensstand zu Cyber-Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen. Der Fokus liegt auf vier Cyber-Sexualdelikten: Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material über das Internet, Cybergrooming[1], «Sextortion[2]» und Live-Streaming von sexuellen Handlungen[3].
Methodisch wurde zunächst die aktuelle Literatur analysiert. Mit einem Online-Fragebogen wurden Akteure in der Schweiz befragt, und schliesslich wurden 11 Expertinnen und Experten aus der Schweiz und aus dem Ausland interviewt.
Die Forschenden identifizieren die wichtigsten Akteure und Massnahmen in der Prävention und im Kampf gegen Cyber-Sexualdelikte und beurteilen deren Massnahmen. Im Weiteren weisen sie auf Lücken hin und formulieren insgesamt zehn Empfehlungen auf folgenden fünf Ebenen: 1) Förderung der wissenschaftlichen Forschung, 2) Verstärkung der Koordination und Zusammenarbeit der Akteure, 3) Präventionsmassnahmen: Offenheit für Innovation 4) Erreichen der Zielgruppen durch ganzheitlichen Ansatz und 5) Förderung von wissenschaftlichen Evaluationen zur Verbesserung und Etablierung guter Praxis.
Die Studie diente dem Bundesrat als Grundlage zur Beantwortung des Postulats 19.4111 «Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen. Täter stoppen, die Kinder dazu anleiten oder erpressen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen» der ehemaligen Nationalrätin Rosemarie Quadranti.
[1] Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Internet
[2] Das Kind wird mit digitalen sexuellen Inhalten erpresst, beispielsweise wenn über soziale Netzwerke freizügige Bilder einer minderjährigen Person beschafft werden.
[3] Sexuelle Handlungen werden vom Kind selbst oder von einer Drittperson beim Kind durchgeführt und live übertragen.