Die Bestandesaufnahme der Abklärungsinstrumente für das Wohnen zu Hause zeigt, dass sich die Vorgehensweise in den Kantonen der deutschen Schweiz gegenüber den Kantonen in der Westschweiz und im Tessin unterscheidet. In der deutschen Schweiz geben die Kantone die Abklärungsinstrumente vor, die für die Finanzierung von Leistungen angewendet werden müssen. In der Westschweiz und im Tessin wird die Aufgabe der Abklärung des Unterstützungsbedarfs in der Regel an private Organisationen delegiert. Anhand der Analyse der verwendeten Abklärungsinstrumente wurden mehrere zentrale Unterscheidungsmerkmale bestimmt, mit denen die jeweiligen Instrumente charakterisiert werden können (zum Beispiel Grad der Standardisierung oder Gewichtung von Fremd- und Selbsteinschätzung).
Für die Weiterentwicklung der IV-Abklärungsinstrumente für die Hilflosenentschädigung, den Intensivpflegezuschlag und den Assistenzbeitrag wird eine stärkere Personenzentrierung empfohlen. Im Zentrum des Abklärungsprozesses sollte der Mensch mit Behinderung mit seinen subjektiven Bedürfnissen und seinem individuellen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf stehen. Ein weniger standardisierter und offener qualitativer Zugang bietet die Möglichkeit, sowohl spezifische Einschränkungen als auch beeinträchtigende Kontextfaktoren präziser zu erfassen. Die Ermittlung des Unterstützungsbedarfs sollte hierbei primär über die Selbsteinschätzung der versicherten Personen erfolgen. Für die Förderung der Selbstbestimmung und der sozialen Teilhabe sollte für die versicherten Personen die Möglichkeit bestehen, Ziele zu formulieren. Dafür müssten im Abklärungsprozess Entwicklungspotenziale mit Bezug zu den persönlichen und externalen Ressourcen ermittelt werden.
Das aktuelle Unterstützungssystem für das Wohnen zu Hause ist sehr komplex. Allein die IV verfügt über drei verschiedene Leistungen mit je eigenen Abklärungsverfahren. Für eine Komplexitätsreduktion erscheint es prüfenswert, die drei Leistungen zu einem einzigen individuellen Leistungsbeitrag zusammenzufassen. Dies würde eine Neuentwicklung der Abklärungsinstrumente bedingen, wobei die zuvor genannten Optimierungsvorschläge die Basis dieser Neuentwicklung bilden sollten.