Mit der zunehmenden demographischen Alterung gewinnt die Betreuung von betagten Menschen zu Hause an Bedeutung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat den Bundesrat in einer Motion beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, die die Finanzierung von Betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV sicherstellt. So sollen sich Heimeintritte verzögern oder gar vermeiden lassen. Im Vorfeld dieser Gesetzesarbeiten wurde eine 2018 verfasste Studie zum Betreuten Wohnen aktualisiert und zusätzliche Fragestellungen zur Definition, zur Nutzung, zur Wirtschaftlichkeit und zu kantonalen Regelungen des Betreuten Wohnens vertieft. Die Studie stützt sich unter anderem auf eine Befragung von Anbietern von betreuten Wohnformen aus allen Sprachregionen der Schweiz und Interviews mit Fachorganisationen und Verwaltungsstellen von Bund und Kantonen.