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Unité de recherche
OFAS
Numéro de projet
A18_01
Titre du projet
Wirtschaftliche Verhältnisse der Bezügerinnen und Bezüger einer Rente aus der 1. Säule (AHV/IV) mit Anspruch auf eine Kinderzusatzrente

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Objectifs du projet
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Résumé des résultats (Abstract)
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Publications / Résultats
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
wirtschaftliche Situation; Haushalte mit Kinder; Kinderrente zur Altersrente
Description succincte
(Allemand)

In der Beratung der Reform Altersvorsorge 2020 (BBI 2015 1) hat der Nationalrat dafür votiert, die Kinderrenten in der AHV aufzuheben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats und später auch der Ständerat sind diesem Entscheid nicht gefolgt. Dabei begründete die Kommission ihren Entscheid u.a. mit dem Mangel an ausreichenden Grundlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Personen. Der Bundesrat wurde in der Folge mittels Kommissionspostulat (16.3910) beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Personen zu analysieren und darüber Bericht zu erstatten.

Im Zentrum der Analysen steht das rentenauslösende Kind:

  • Wie ändert sich die wirtschaftliche Situation eines Erwerbstätigen-Haushaltes mit Kind(ern) beim Übergang zu einem Rentner-Haushalt mit Kind(ern)?

  • Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall der Kinderrente zur AHV für den Rentner-Haushalt mit Kind(ern)?     

Die Untersuchung wird mithilfe einer neu erstellten Datengrundlage (siehe Projekt A17_02) durchgeführt.

Description succincte
(Français)

Lors de ses délibérations sur la réforme Prévoyance vieillesse 2020 (FF 2015 1), le Conseil national a voté en faveur de la suppression des rentes pour enfant de l’AVS. La Commission
de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil des États et, par la suite, le Conseil des États n’ont pas suivi cette décision. La commission justifiait sa position notamment par le manque de données solides sur la situation économique des personnes concernées. Dans un postulat (16.3910), la commission a ensuite chargé le Conseil fédéral de présenter un rapport
à ce sujet.

L’enfant à l’origine de la rente est placé au centre des analyses:

  • de quelle façon la situation économique d’un ménage avec un ou plusieurs enfants change-t-elle lorsque l’un des parents ou les deux atteignent l’âge de la retraite?

  • quelles seraient les conséquences pour ces ménages en cas de suppression de la rente pour enfant?

L’analyse sera effectuée sur une nouvelle base des données (voir projet A17_02).
Objectifs du projet
(Allemand)

Im Zentrum der Analysen steht das rentenauslösende Kind.

I) Wirtschaftliche Verhältnisse von Haushalten resp. „ökonomische Einheit Familie“ mit Kindern:

  • Wie ändert sich die wirtschaftliche Situation eines Erwerbstätigen-Haushaltes mit Kind (E-HH) hin zu einem Rentner-Haushalt mit Kind (R-HH)?
  • Welche Auswirkungen hätte eine Reduktion bzw. ein Wegfall der Kinderrente zur AHV für den R-HH?

II) Chancengleichheit der Kinder:

  • Lassen sich systematische Zusammenhänge zwischen den Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern in E-HH und R-HH erkennen, die mit den wirtschaftlichen Verhältnisse einhergehen? 
Der Schlussbericht enthält auch die Ergebnisse zu den analogen Fragestellungen bzgl. Kinderzusatzrenten bei IV-Renten (vgl. Projekt D19_01)
Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)

Der Bericht liefert Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen Situation, in denen die rund 75'000 Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung leben, an deren Väter und Mütter mit Wohnsitz in der Schweiz solche Kinderzusatzrente ausgerichtet werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass diese minderjährigen Kinder und jungen Erwachsenen bereits heute – relativ betrachtet – häufiger in Haushalten mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähig­keit aufwachsen als jene ohne Kinderrente der 1. Säule. Eine Reduktion oder ein gänzlicher Wegfall der Kinderrenten wäre vor allem für Kinder bedeutsam, die bereits im Rahmen der aktuell geltenden Regelung in wirtschaftlich leistungsschwachen Haushalten aufwachsen. Falls das nicht kompensiert würde, wäre davon auszugehen, dass sich ihre Lebensbedingungen und damit auch ihre Chancen in Schule und Ausbildung verschlechtern würden – was weder aus Sozialversicherungsoptik noch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wünschenswert wäre.

Diese Erkenntnisse halfen dem Parlament bei der Beurteilung der Frage, ob die Zusatzrenten, welche die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für die Kinder von Rentenbeziehenden ausrichten, gesenkt werden sollen oder nicht. National- und Ständerat haben eine Senkung schliesslich abgelehnt (Verhandlungen im Parlament).
Publications / Résultats
(Allemand)