Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter vor.
Die WBK-N schlägt vor, dass sich der Bund künftig in Form eines Bundesbeitrags dauerhaft an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt. Der Bundesbeitrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen und soll sich nach den durchschnittlichen Vollkosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes bemessen. Laut Vorentwurf legt der Bundesrat diese Kosten fest, und zwar unter Berücksichtigung der besonderen lokalen Bedingungen und der unterschiedlichen Arten der institutionellen Betreuung.
Das BSV benötigt eine Berechnungsgrundlage für die Bemessung des Bundesbeitrags, eine Einschätzung zur Berechnung des Zusatzbeitrags (Bonus-System) sowie eine Plausibilisierung und Empfehlungen zu den Parametern für die Schätzung der Höhe des Bundesbeitrags.