Das Projekt umfasst folgende Etappen:
1. Analyse der wichtigsten Aufgaben/Ereignisse (voraussichtlich etwa zwanzig), die hohe Verwaltungskosten in den Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen verursachen (zum Beispiel: Ein- oder Austritte von Versicherten, laufende Verwaltungstätigkeiten, Scheidungen, Wohneigentumsförderung, Invalidität usw.).
2. Analyse der gesetzlichen Grundlagen der 2. Säule durch Erfassen der Informationspflichten und der inhaltlichen Pflichten (siehe nachfolgenden Punkt 4 sowie Anhänge). Anschliessend wird ermittelt, welche gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die verursachten Verwaltungskosten am meisten ins Gewicht fallen (voraussichtlich etwa hundert).
3. Abgleichung der beiden oben beschriebenen Analysen durch Verknüpfung der wichtigsten gesetzlichen Pflichten mit den Hauptaufgaben/-ereignissen bei den Privatakteuren (Akteure des öffentlichen Bereichs wie BSV, Aufsichtsbehörden, AHV-Ausgleichskasse usw. sind nicht in diese Analyse einzubeziehen).
4. Umfassende Bezifferung der Kosten der wichtigsten administrativen Aufgaben/Ereignisse im Rahmen der 2. Säule, wobei aufzuzeigen ist, welche gesetzliche Bestimmung welche Pflichten in welcher Häufigkeit nach sich zieht (siehe Anhang 3). Diese Kostenschätzung betrifft die sowohl in den Unternehmen als auch in den Vorsorgeeinrichtungen anfallenden Aufgaben/Ereignisse. Nicht berücksichtigt werden die Aufgaben/Ereignisse im Rahmen der Vermögensverwaltung sowie die Marketing- und Werbekosten der Vorsorgeeinrichtungen. Die Messung beschränkt sich auf die Verwaltungskosten der Privatakteure (Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen, Experten/innen, Revisoren/innen).
5. Qualitative Aspekte. Die Gespräche in den Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen (VE) sowie die Expertenworkshops werden auch genutzt, um qualitative Informationen einzuholen, beispielsweise zu den "Reizfaktoren" (Pflichten, die als zu belastend, zu komplex oder überflüssig betrachtet werden).