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Forschungsstelle
AR
Projektnummer
R-3210/046-03
Projekttitel
Nichtionisierende elektromagnetische Felder ("Elektrosmog")

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Projektziele
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Elektrosmog, nichtionisierende elektromagnetische Felder, NIS, RNI, rayonnement non ionisant
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Mit der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) ist in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit dem Ziel die Menschen gegen schädliche oder lästige nicht-ionisierende Strahlungen (NIS) zu schützen. Die NISV ist auf neue und bestehende militärische Anlagen anzuwenden, soweit die Strahlung auf die Zivilbevölkerung einwirkt. Das hierzu benötigte Know-how muss noch weiter erarbeitet und in Kooperation mit der Vollzugsbehörde GS-VBS umgesetzt werden: "legal compliance" der VBS-Anlagen, Information von Arbeitnehmern im VBS sowie von Soldaten bezüglich möglicher biologischer Auswirkungen von NIS.
Projektziele
(Deutsch)
Projektziele

Erfüllung der NISV bei ortsfesten Sendeanlagen der Armee.