Gestützt auf Artikel 8a BetmG (Betäubungsmittelgesetz) und der Verordnung über die Pilotversuche mit Cannabis kann das BAG zwischen Mai 2021 und Mai 2031 Gesuche für wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit Cannabis bewilligen. Ziel der Pilotversuche ist die Gewinnung neuer Erkenntnisse darüber, wie sich neue Regelungen auf den Umgang mit Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken auswirken.
Ziel dieser Studie ist die Zusammenführung und die versuchsübergreifende Auswertung der Erkenntisse aus den Pilotversuchen mit Cannabis. Zentrale Fragestellungen sind beispielweise, wie sich der Cannabiskonsum der Teilnehmenden der Pilotversuche über die Zeit entwickelt, inwiefern Produkte mit geringeren Gesundheitsrisiko nachgefragt fragen und welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen Verkaufsmodellen gibt.