ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
FEDPOL
Projektnummer
15.07.2025/2
Projekttitel
Evaluation DNA-Profil-Gesetz

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Untersuchte staatliche Massnahme
Anzeigen
-
-
-
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
Anzeigen
-
-
-
Publikationssprachen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
DNA-Profil, DNA-Profil-Gesetz, Phänotypisierung, Y-DNA-Profil
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Evaluation überprüft die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der am 1. August 2023 in Kraft getretenen Revision des DNA-Profil-Gesetz (SR 363). Gestützt auf Art. 20a ist fedpol verpflichtet, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Revision eine wissenschaftlich abgestützte Evaluation zuhanden des Bundesrates durchzuführen. Untersucht wird, ob sich die neuen gesetzlichen Instrumente in der Strafverfolgung und bei der Identifizierung unbekannter oder vermisster Personen bewähren. Im Fokus stehen insbesondere die DNA-Phänotypisierung, der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug, die Speicherung von Y-DNA-Spurenprofilen, die neuen Löschregelungen für DNA-Personenprofile sowie die verlängerten Aufbewahrungsfristen von Proben. Die Evaluation kombiniert quantitative und qualitative Methoden. Quantitativ werden sämtliche Anordnungen und deren Ergebnisse systematisch erfasst und ausgewertet. Qualitativ werden betroffene Akteure (u.a. Strafverfolgungsbehörden, Labore, Koordinationsstellen) zu Praxistauglichkeit, Ermittlungsnutzen und Ressourcenaufwand befragt. Zusätzlich wird untersucht, ob sich administrative Prozesse – insbesondere im Bereich Löschung und Probenvernichtung – vereinfacht haben oder ob Mehraufwand entstanden ist. Die Durchführung erfolgt unter Leitung einer Steuergruppe von fedpol. Eine Begleitgruppe mit Vertretungen aus Praxis und Wissenschaft bringt fachliche Expertise ein. Die eigentliche Evaluation wird zur Sicherstellung der Unabhängigkeit an eine externe Fachstelle vergeben. Der Evaluationsbericht wird bis spätestens 1. August 2029 dem Bundesrat vorgelegt, welcher dem Parlament Bericht erstattet. Ziel ist eine fundierte Grundlage für allfällige gesetzgeberische Anpassungen.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
DNA-Phänotypisierung (Art. 2b SR 363 i.V.m. Art. 258b StPO) Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug (Art. 2a SR 363 i.V.m. Art. 258a StPO) Speicherung von Y-DNA-Spurenprofilen (Art. 11 Abs. 3bis SR 363) Neue Löschregelungen für Personenprofile (Art. 16 SR 363) Verlängerte Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen für Proben (Art. 9 SR 363)
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
DNA-Profil-Gesetz – Art. 20a SR 363 DNA-Profil-Verordnung – Art. 22a SR 363.1
Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch