Das vom BAG in Auftrag gegebene 2. Monitoring untersucht die Kostenentwicklung sowie die Versorgungssituation, welche sich aufgrund der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie, in Kraft getreten am 1. Juli 2022, ergeben. Seither können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als ambulant tätige Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden und auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein.
Der zweite Monitoringbericht ergänzt den 2024 veröffentlichen ersten Bericht.