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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
25.0041.PJ
Projekttitel
Herausforderung Sanierung Wasserkraft 3

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Sanierung Wasserkraft, Schwall und Sunk, Geschiebetrieb, Fischgängigkeit, Monitoring, ökologische Indikatoren
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Der Bundesrat hat am 24. September 2010 beschlossen, das angepasste Gewässerschutztgesetz "Renaturierung der Gewässer" per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Änderungen wurden als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vom Parlament im Dezember 2009 beschlossen. Die Änderungen im Gesetz betreffen u.a. die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall/Sunk, Geschiebe, Durchgängigkeit für Fische). Die Finanzierung dieser Massnahmen wird im Energiegesetz und -verordnung geregelt. Die Kantone sind nach Artikel 83b GSchG verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk sowie durch einen gestörten Geschiebehaushalt bei bestehenden Anlagen zu planen und die Fristen für deren Umsetzung festzulegen. Gleichzeitig mit der Planung der Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall und Sunk sowie Geschiebe planen die Kantone auch Massnahmen, die im Interesse der Fischerei gemäss Artikel 10 BGF von Inhabern von Wasserkraftwerken getroffen werden müssen. Die Dringlichkeit der Sanierung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen und dem ökologischen Potential des betroffenen Gewässers. Die Kantone reichen die Planung bis zum 31. Dezember 2014 beim Bund ein. Bei Einhaltung der Planungsfrist erhalten die Kantone Abgeltungen für die erfolgte Planung (Art. 62c GSchG). Inhaber der Anlagen sind anschliessend verpflichtet, die Sanierung nach den Vorgaben von Artikel 39a und Artikel 43a GSchG innert einer Frist von 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmung durchzuführen. Inhaber von Wasserkraftanlagen erhalten von Swissgrid durch Zuschlag von 0.1 Rp/kWh die Sanierungskosten vollständig entschädigt.

In dieser Aktivität laufen alle Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserkraftnutzung, insbesondere bezüglich:
• Beseitigung der Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk,
• Wiederherstellung eines funktionierenden Geschiebehaushalts und
• Förderung der Fischwanderung.
Dies umfasst die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zur Planung, Umsetzung und Wirkungskontrolle der Sanierungsmassnahmen.

Die Sanierungsmassnahmen selbst werden direkt über den Fonds „ex-Swissgrid“ finanziert. Die Finanzierung der übrigen Arbeiten (Grundlagenerarbeitung, Projektbeurteilung usw.) wird durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt) sichergestellt – via finanziellen Transfer von Swissgrid an das BAFU.»
 
Projektziele
(Deutsch)
Gewässerpolitik ist durch Gewässerbeurteilung optimiert
Belastungen aus Siedlung, Industrie/Gewerbe und Landwirtschaft sind minimiert
Trinkwasserressourcen sind konsequent geschützt
02 Belastungen aus Siedlung, Industrie/Gewerbe und Landwirtschaft sind minimiert
03 Revitalisierung und Sanierung Wasserkraft: Optimale Unterstützung der Kantone und der Kraftwerke
04 Gewässerraum: Eigentümerverbindliche Umsetzung des Gewässerraums und dessen extensive Gestaltung und Bewirtschaftung
05 Sanierung Restwasser: 95% der Sanierungen ist abgeschlossen
06 Schutz und Förderung gefährdeter Fisch- und Flusskrebsarten sowie Sicherstellen der Nachhaltigkeit in der Fischerei Vollzug BGF
07 Gewässerpolitik ist durch Gewässerbeurteilung optimiert
08 Kommunikation