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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
0142007588
Projekttitel
Erhebung der Restfinanzierung von Kantonen und Gemeinden für Pflegeleistungen nach KVG 2020-2024

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Restfinanzierung, Pflegeleistungen, KVG, Kantone, Gemeinden
Schlüsselwörter
(Französisch)
financement résiduel, prestations de soins, LAMal, cantons, communes
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Am 24. November 2024 wurde die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen in der Volksabstimmung angenommen. Ab 2028 werden alle ambulanten und stationären Leistungen von Versicherern und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert, ab 2032 auch die Pflegeleistungen (ab 2032 Versicherer max. 73,1 Prozent, Kantone min. 26,9 Prozent).

2021 wurde eine Studie (Infras [2021]) durchgeführt, um die Beiträge der Kantone/Gemeinden, der OKP und der Pflegebedürftigen für die KVG-relevanten Pflegekosten in der Periode 2016-2019 zu schätzen. Um ein aktualisiertes Bild der finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Prämienzahlende beim Inkrafttreten der zweiten Phase, wird die Studie für die Jahre 2020 bis 2024 und je nach Datenverfügbarkeit 2025 wiederholt.