Im Rahmen eines Innosuisse-Projektes (59443.1 IP-EE) wurde eine Putzmörtelrezeptur auf der Basis von Altpapierflugasche (einem Gemisch aus der Verbrennung von Papier und Holz) und Glasmehl aus dem Altglasrecycling mit Zitronensäure als biologisch abbaubarem Abbindeverzögerer entwickelt. Dieser Putzmörtel wird bevorzugt als Grundputz eingesetzt, kann aber auch als Deckputz verwendet werden. Er entspricht bezüglich Verarbeitbarkeit und technischen Eigenschaften konventionellem Putzmörtel, weist aber eine viel bessere CO2-Bilanz auf und karbonatisiert schneller, ein weiterer Vorteil. Allerdings sind die Schwermetallgehalte des Ökoputzes höher als in Bindemitteln auf der Basis von Primärrohstoffen. Dies betrifft Blei, Kupfer und Zink. Für deren Einordnung wurden die Grenzwerte gemäss Anhang 4, Ziffer 1.4 der VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) beigezogen. Diese wurden beim Kupfer einigermassen, bei Zink knapp und bei Blei nicht eingehalten. Das Blei stammt einerseits aus dem Altglas. Es ist dort in inerter Form vorhanden, muss aber für die Einhaltung des Grenzwertes einbezogen werden. Die Hauptquelle für Blei sind mittlerweile verbotene, bleihaltige Aussenanstriche auf dem Altholz, das zusammen mit dem Papierschlamm verbrannt wird. Im Innosuisse-Projekt zeigte es sich, dass ein Aussortieren dieses Holzes logistisch und wirtschaftlich nicht machbar ist. Deshalb sollen nun in diesem Projekt die umweltrelevanten Aspekte abgeklärt werden und auf dieser Basis entschieden werden, ob der Ökoputz in der aktuellen Rezeptur aus Sicht BAFU umweltverträglich ist. Zu diesem Zweck nimmt der begleitende Experte aus dem BAFU Einsitz in die Projektsteuergruppe. Für die Beurteilung wird eine Ökobilanz zum Vergleich mit einem konventionellen Putzmörtel erstellt. Die ökotoxikologische Bedeutung wird anhand des Freisetzungspotentials von Schwermetallen aus dem Ökoputz, sowie der Schadstoff-, insbesondere PFAS-Belastung der Holz- und Papieraschen und der Schwermetallbelastung bzw. Eignung von Altglas als Zuschlagsstoff gemäss VVEA untersucht.
In Absprache mit der Abteilung Abfall und Rohstoffe des BAFU wurden die relevanten Artikel in der VVEA definiert. Da Putzmörtel in Verwendung und Zusammensetzung Zement und Beton ähnlich ist, wird Anhang 4 Ziffer 3.1. angewandt. Da es sich beim Ökoputz um ein zementähnliches Produkt, das der Verwitterung ausgesetzt ist und nicht um Zement handelt, ist die Schadstoffbelastung der verwendeten Aschen zu untersuchen. Altglas darf als «weiterer Zuschlagstoff» verwendet werden, sofern es die unter Anhang 3 Ziffer 2 Buchstaben c aufgeführten Grenzwerte einhält. Für die ökotoxikologische Prüfung werden entsprechende Prüfnormen für Bauprodukte bezüglich Freisetzung gefährlicher Stoffe beigezogen.