Die vom BAG beauftragte Studie untersucht die Umsetzung und Wirksamkeit des NISSG und seiner Verordnung. Ihr Zweck ist die Rechenschaftslegung. Sie dient acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes der Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament sowie allfälliger Anpassung des Gesetzes oder seiner Verordnung.
Der Fokus der Studie liegt bei der Zweckmässigkeit des Behördenarrangements, der Korrektheit des Vollzugs, der Angemessenheit des Ressourceneinsatzes, des Zielerreichungsgrades und der Notwendigkeit des Gesetzes.