Die Evaluierbarkeitsstudie untersucht, inwiefern die Wirkung und Wirksamkeit der folgenden Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) evaluiert werden können:
• Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit (KVG-Änderung vom 21. Juni 2019 und KVV-Änderung vom 24. Februar 2021)
• Zulassung von Leistungserbringern, inkl. Spitalplanungskriterien (KVG-Änderung vom 19. Juni 2020 und KVV-Änderung vom 23. Juni 2021)
• Massnahmen zur Kostendämpfung – Pakete 1a und 1b (KVG-Änderungen vom 18. Juni 2021 und 30. September 2022 sowie KVV-Änderung vom 23. November 2022)
Die Studie erarbeitet Konzepte für Evaluationen oder für alternative Möglichkeiten der Wirksamkeitsprüfung (z. B. Controlling, Monitoring, weitere) und ermöglicht eine zielgerichtete Planung und Vergabe von Mandaten zur Analyse der Wirkungen und Wirksamkeit der drei KVG-Änderungen.