Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
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In der Schweiz sind im wesentlichen zwei Standards für energieeffizientes Bauen bekannt. MINERGIE ist als umsetzungsorientiertes Label zu einem wichtigen Instrumente der Energiepolitik geworden und wird in erster Linie von den Kantonen eingesetzt und gefördert. Der deutlich strengere Passivhaussstandard fasziniert vor allem die Pioniere des energieeffizienten Bauens. Die beiden Standards basieren auf unterschiedlichen Definitionen, Rahmenbedingungen und Nachweismethoden. Ein systematischer Vergleich und Umrechnungsmöglichkeiten fehlen bisher. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes hat eine Gruppe des Zentrums für Energie und Nachhaltigkeit im Bauwesen (ZEN) den Passivhaus- und den MINERGIE-Standard verglichen. Auf dieser Basis wurde auch untersucht, wie ein Label definiert sein könnte, das den Passivhausstandard in der Berechnungs- und Nachweismethode von MINERGIE abbildet. Ob, wann und in welcher Form ein solcher Standard eingeführt wird, ist derzeit noch nicht entschieden.Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Berechnungsweise der Energiebilanz. Die Analyse der Unterschiede anhand von Modell- und Beispielrechnungen haben gezeigt, dass dem Grenzwert des Passivhauses für den Heizwärmebedarf nach deutscher Berechnungsweise, 15 kWh/(m2_a), bei der Berechnung mit der SIA 380/1(2001) ein Grenzwert von etwa 8 kWh/(m2_a).MINERGIE stellt keine Anforderungen an den Heizwärmebedarf, sondern verlangt die Einhaltung einer gewichteten Energiekennzahl Wärme. Dies ist ein Grenzwert für Heizung und Warmwasser gemeinsam. Da er auf Stufe Endenergie festgelegt ist, spielen die Wirkungsgrade der technischen Systeme eine wichtige Rolle. Ausserdem sind die Energieträger mit Faktoren von 2 (Strom) über 1 (fossil) bis 0 (Solar) gewichtet. Dem steht bei der Passivhausdefinition ein Grenzwert auf Primärenergiestufe gegenüber. In erster Näherung kann gesagt werden, dass im Gegensatz zu den Anforderungen an die Gebäudehülle, die Grenzwerte für den Primärenergiebedarf des Passsivhauses nicht strenger sind, als sie sich bei MINERGIE aus den Endenergieanforderungen ergeben.Sowohl die Passivhausdefinition wie auch eine allfällige Definition des Passivhauses in MINERGIE-Terminologie, in der zur Zeit laufenden Pilotphase MINERGIE-P genannt, stützen sich vor allem auf einen Grenzwert für den Heizleistungsbedarf von 10 W/m2 EBF ab.
Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor: Zürcher Hochschule Winterthur
Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors: Viridén,K. Wydler,Judith Althaus,Hans-Jörg Binz,Armin Haas,Anne
Zugehörige Dokumente
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Schlussbericht
(Deutsch)
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Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesamtes für Energie hat eine Gruppe des Zentrums für Energie und Nachhaltigkeit am Bau (ZEN) einen systematischen Vergleich des Passivhaus- und des MINERGIE-Standards erarbeitet. Auf dieser Basis wurde eine Definition des Passivhauses geschaffen, welche aufdie schweizerischen Gegebenheiten abstützt, insbesondere auf die Berechnung nach der Norm SIA 380/1. In Zukunft wird es möglich sein, Passivhäuser mit denschweizerischen Rechenhilfsmitteln zu berechnen.Ausserdem wurde untersucht, wie der Passivhausstandard als Zusatzdefinition von MINERGIE erfasst werden könnte. In den nächsten Monaten soll im Rahmeneiner Pilotphase unter dem Namen MINERGIE-P ausgelotet werden, ob der hier gemachte Vorschlag für eine Passivhausdefinition nach schweizerischer Berechnungsweise geeignet wäre, um in den Rahmen von MINERGIE eingebettet zu werden. Der MINERGIE-Verein wird Ende Mai darüber beraten. ...
Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
Zürcher Hochschule Winterthur
Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Viridén,K.
Wydler,Judith
Althaus,Hans-Jörg
Binz,Armin
Haas,Anne
Zugehörige Dokumente
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