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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
01.000955
Projekttitel
Pilzsicherheit für alle, PISA

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Patente
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Pilzsicherheit
Pilz
Pilzvergiftung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Pilze hatten unter dem alten Lebensmittelrecht einen Sonderstatus, wurde doch in Teilbereichen eine integrale Kontrolle vorgeschrieben und die Verpflichtung für Kantone auf Gemeinden detaillierter geregelt als für andere Lebensmittel. Insbesondere wurde aufgrund von Vergiftungsfällen während des ersten Weltkrieges die Verpflichtung eingeführt, Pilzkontrollstellen für Privatsammelgut einzurichten und zu betreiben. Für den Handel galt und gilt eine integrale Kontrollpflicht, welche von amtlichen oder amtlich anerkannten Fachleuten durchgeführt werden muss. Im weiteren sind die für die Schweiz zulässigen Pilzarten mit einer ab-schliessenden Liste in einer Verordnung geregelt. Für Importe fällt dem BAG die Aufgabe zu, Pilzkontrollen der betroffenen Länder zu überprüfen und als gleichwertig anzuerkennen.

Mit der Einführung des neuen Lebensmittelgesetzes aber auch durch die geänderten Rahmenbedingungen hat die Rechtslage wie auch die Risikosituation wesentlich geändert:

Das Lebensmittelgesetz schliesst Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände für den Eigenbedarf explizit aus. Somit besteht keine Rechtsgrundlage mehr, irgendeine Verpflichtung für Privatsammelgut festzulegen.
Als Eckstein der Lebensmittelgesetzgebung wurde die Selbstkontrolle zur Wahrung der Eigenverantwortung eingeführt. Die auf Verordnungsebene vorhandenen Bestimmungen über integrale Kontrollen von amtlichen oder amtlich anerkannten Kontrolleuren widersprechen dieser Philosophie und führen zu einer Verwischung der Verantwortlichkeiten.
Bedingt durch rasch wechselnde Lieferquellen, aber auch durch die Sortenvielfalt ist es dem BAG praktisch nicht möglich, Kontrollen im Ausland auf deren Gleichwertigkeit zu überprüfen. Die Folge ist, dass bei Importen eine Unsicherheit bezüglich Anerkennung von Attesten aller Art besteht.
Projektziele
(Deutsch)
Schutz der Gesundheit vor Pilzvergiftungen im Sinne des Lebensmittelgesetzes
Übersicht über die wichtigsten Organisationen, welche dazu beitragen können, die Gefahren der Pilze zu reduzieren.
Konzept und Grobumsetzungsplan Massnahmen
Konzept Erfolgskontrolle
Gesamtvorgehensvorschlag der künftig von amtl. Seite und
privaten Organisationen wahrzunehmenden Aufgaben
Abstract
(Deutsch)
- Übersicht über die Risikositu-ation in der Schweiz
- Vergleich mit dem Ausland
- Abschätzung der Entwicklung der Risiken
- Übersicht über die wichtigs-ten Organisationen, welche dazu beitragen könnnen, die Gefahren durch Pilze zu redu-zieren.
- Massnahmenkatalog zur wei-teren Verminderung der Risi-ken, bewertet auf Kosten und Wirksamkeit
- Konzept für die Umsetzung der vorgeschlagenen Mass-nahmen.
- Controlling-Konzept sowie allfällige Anpassungen dieser Massnahmen. Festlegung der zu beobachtenden Richt-
grössen inkl. der zugehörigen Datenquellen. Erstellung einer groben Kostenschätzung.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Schutz der Gesundheit vor Pilzvergiftungen im Sinne des LMG
Patente
(Deutsch)
keine
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
PISA Bericht, auch im Internet des BAG abrufbar
http://www.awl.ch/pilze/presse/bag/pisa.pdf