Die vom Bundesamt für Gesundheit BAG beauftragte Studie untersucht die Kosten und Aufwände, die aufgrund der Umteilung von Arzneimitteln im Rahmen der im Januar 2019 in Kraft getretenen Heilmittelgesetz-Revision aufgetreten sind.
Die Gesamtkostenbetrachtung evaluiert primär den zusätzlichen Aufwand in Apotheken, Preisänderungen, geänderte Absatzmengen sowie den Einfluss auf die Anzahl Arztkonsultationen, die durch die Umteilung von Arzneimitteln von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B entstanden sind.