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Unité de recherche
OSAV
Numéro de projet
4.24.02
Titre du projet
Erhebung zur Inverkehrbringung von Lebensmitteln in der Schweiz durch Onlinehandel.

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Description succincte
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Objectifs du projet
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Mise en oeuvre et application
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Textes saisis


CatégorieTexte
Description succincte
(Allemand)

Der Online-Einkauf von Lebensmitteln hat in den letzten 10 Jahren in ganz Europa stetig zugenommen. Eurostat-Daten von 2009 bis 2018 zeigen, dass in Europa der Prozentsatz der Einzelpersonen, die in den vorangegangenen 12 Monaten Lebensmittel «online» gekauft haben, von 5 % auf 15 % gestiegen ist (Eurostat, 2019). Wie ist die Situation in der Schweiz, über welche Online-Kanäle werden welche Lebensmittel in welchen Mengen gehandelt und wie konform sind diese Waren? Es gibt Hinweise darauf, dass Waren, die über den E-Commerce gehandelt werden, häufig nicht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen und Gegenstand betrügerischer Praktiken sind.

 

Im Rahmen des koordinierten Überwachungsprogramms, das 2017 von 25 EU-Ländern sowie der Schweiz und Norwegen durchgeführt wurde (Online offered food (2017) - European Commission (europa.eu)), wurde beispielsweise festgestellt, dass auf 1100 überprüften Websites 779 Angebote für nicht zugelassene Produkte zu finden waren. In den meisten Fällen (69%) war der Händler in dem Land ansässig, das von dem Angebot betroffen war, in 20% der Fälle in einem anderen EU-Land und in 15% der Fälle ausserhalb der EU (vor allem in den USA und China).

 

Fragestellung:

«Onlinehandel: Die amtlichen Kontrollen beziehen auch die Inverkehrbringung mittels Fernkommunikationstechnik bzw. den Onlinehandel ein. Dieser Vertriebskanal ist heute ganz normal, dennoch wissen wir nur wenig darüber und verfügen über keine fundierten Daten zum Markt. Die Fragen dabei sind beispielsweise welche Onlinevertriebskanäle genutzt werden (z.B. Webshop, Plattformen wie Ricardo, Hybride wie Amazon, Social Medial wie facebook oder Instagram), wie diese kategorisiert werden könnten, wie wichtig diese Kanäle für die Inverkehrbringung vom Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind bzw. welche Produkte in welchem Umfang abgegeben werden, etc. Gestützt auf diese Daten könnte dann auch eine (Risiko)Kategorisierung erfolgen.

Objectifs du projet
(Allemand)

Hauptziel: Erarbeiten einer Übersicht über die Thematik der Inverkehrbringung von Lebensmittel mittels Onlinehandel, wer was wo in welchen Mengen auf Schweizer Internetshops kauft:

  1. welche Onlinevertriebskanäle gibt es (z.B. Webshop, Plattformen wie Ricardo, Hybride wie Galaxus, Social Medial wie Facebook oder Instagram), welche werden für die Inverkehrbringung für Lebensmitteln (einschliesslich Nahrungsergänzungsmittel- NEM) genutzt?
  2. wie könnten diese kategorisiert werden (z. B. nach Grösse, nach den Risiken der verkauften Waren, nach dem Sitz des Unternehmens, nach den verwendeten Vertriebskanälen)?
  3. wie wichtig (für das Gesamtrisiko) sind diese Kanäle für die Inverkehrbringung von Lebensmitteln?
  4. bei welchen bestimmten Betrieben wird welche Art von Lebensmittel gekauft?
  5. welche Produkte (durch Warencodes identifiziert) werden in welchem Umfang (Warenumsatz in CHF, Warenmengen in Packungseinheiten) verkauft?
  6. was wäre ein geeignetes Konzept zur Kategorisierung von Risiken (z.B. Legalität der angebotenen Waren, Mengen)?

 

Ausgenommen ist das Inverkehrbringen von Gebrauchsgegenständen und die Bestellung von Lebensmitteln aus dem Ausland für den Eigenbedarf, da letzteres nicht unter das Lebensmittelgesetz fällt (Art. 2 Abs. 4 Bst. b LMG).

 

NB: Der Handel mit Lebensmitteln zwischen Privatpersonen in kleinen Mengen und geschlossenen Gruppen über das Internet wird nicht berücksichtigt.

Die Ausweitung der Befragung auf Spielzeuge mit Einbezug der Frage nach Einkauf auf ausländischen Webshops ist auch nicht Teil dieses Projekts.
Mise en oeuvre et application
(Allemand)

Nutzen für die Kantone

Der Überblick über diese Thematik des Online-Einkaufs von Lebensmitteln wird auf der Ebene des Risikomanagements genutzt. Je nach den Erkenntnissen des Projekts kann ein Massnahmenkatalog erstellt werden. Allfällige Auswirkungen auf Kategorisierungen der Betriebe (Onlinehandel ist kein Betriebstyp, sondern eine Vertriebsart) oder Risikofrequenzen werden identifiziert.

Nutzen für das BLV.

Allfällige Gesetzeslücken können identifiziert und geschlossen werden. Die Kontrollen des Onlinehandels könnte in der Schweiz koordinierter und risikobasierter durchgeführt werden.