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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
06.0095.PZ / 68D37EDBB
Titre du projet
Evaluation Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Politique publique examinée
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Base légale de l'évaluation
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Lien avec les priorités politiques du Conseil fédéral
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Note de synthèse / recommandation
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Conclusions politiques du Conseil fédéral
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Publications / Résultats
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Klimapolitik, CO2-Gesetz, Kompensationspflicht, Treibstoffimporteure
Description succincte
(Allemand)
Das CO2-Gesetz und die dazugehörige CO2-Verordnung sind die rechtlichen Grundlagen für die Klimapolitik der Schweiz. Sie dienen der nationalen Umsetzung der internationalen klimapolitischen Verpflichtungen der Schweiz und legen insbesondere die Reduktionsziele und die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele fest. Gemäss Evaluationsklausel in Artikel 40 des CO2-Gesetzes überprüft der Bundesrat periodisch die Wirksamkeit der Massnahmen, die Notwendigkeit weiterer Massnahmen und berücksichtigt dabei auch klimarelevante Faktoren wie Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Verkehrswachstum. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht. 

Aktuell berät das Parlament eine Revision des CO2-Gesetzes, die den Zeitraum bis zum Jahr 2030 abdecken soll. Das revidierte Gesetz soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es soll sicherstellen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindern kann. Für die Zeit ab 2031 ist eine weitere Revision notwendig. Die Revision wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in Richtung der langfristigen Klimaziele der Schweiz gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sein. Das BAFU als federführendes Amt wird die konzeptionellen Arbeiten dafür Anfang 2024 aufnehmen.

Die Evaluation der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure steht im Kontext dieser konzeptionellen Arbeiten. Die Evaluation verfolgt zwei Zwecke: Sie soll einerseits die Wissensgrundlagen erweitern und mögliche Weiterentwicklungen im Hinblick auf die längerfristigen klimapolitischen Ziele der Schweiz aufzeigen. Zum anderen dient sie auch der Rechenschaftslegung, indem sie über die Wirkung des Instruments informiert und damit die Erfüllung der oben erwähnten Berichterstattungspflicht ermöglicht. Ziele des Auftrags sind die Beurteilung der bisherigen Wirkung des Instruments sowie die Analyse möglicher Weiterentwicklungen.
Politique publique examinée
(Allemand)
Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure
Base légale de l'évaluation
(Allemand)
CO2-Gesetz
Lien avec les priorités politiques du Conseil fédéral
(Allemand)
Ziel 21 Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umwelt- und Klimapolitik sowie für die Erhaltung der Biodiversität ein und setzt ihre Verpflichtungen zum Schutz dieser Bereiche um
Note de synthèse / recommandation
(Allemand)
Die Kompensationspflicht für Treibstoffunternehmen hat viel Positives erreicht, bietet jedoch noch Raum für Verbesserungen. Für die weitere Optimierung des Vollzugs und für die konzeptionelle Weiterentwicklung ab 2030 formuliert die vorliegende Evaluation 12 Empfehlungen.

Conclusions politiques du Conseil fédéral
(Allemand)

Die Kompensationspflicht für Treibstoffunternehmen hat viel Positives erreicht, bietet jedoch noch Raum für Verbesserungen. Für die weitere Optimierung des Vollzugs und für die konzeptionelle Weiterentwicklung ab 2030 formuliert die vorliegende Evaluation 12 Empfehlungen.

Langues de publication
(Allemand)
Deutsch
Publications / Résultats
(Allemand)
Schlussbericht wird demnächst publiziert.