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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
06.0095.PZ / 68D37EDBB
Projekttitel
Evaluation Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Klimapolitik, CO2-Gesetz, Kompensationspflicht, Treibstoffimporteure
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Das CO2-Gesetz und die dazugehörige CO2-Verordnung sind die rechtlichen Grundlagen für die Klimapolitik der Schweiz. Sie dienen der nationalen Umsetzung der internationalen klimapolitischen Verpflichtungen der Schweiz und legen insbesondere die Reduktionsziele und die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele fest. Gemäss Evaluationsklausel in Artikel 40 des CO2-Gesetzes überprüft der Bundesrat periodisch die Wirksamkeit der Massnahmen, die Notwendigkeit weiterer Massnahmen und berücksichtigt dabei auch klimarelevante Faktoren wie Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Verkehrswachstum. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht. 

Aktuell berät das Parlament eine Revision des CO2-Gesetzes, die den Zeitraum bis zum Jahr 2030 abdecken soll. Das revidierte Gesetz soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Es soll sicherstellen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindern kann. Für die Zeit ab 2031 ist eine weitere Revision notwendig. Die Revision wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in Richtung der langfristigen Klimaziele der Schweiz gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sein. Das BAFU als federführendes Amt wird die konzeptionellen Arbeiten dafür Anfang 2024 aufnehmen.

Die Evaluation der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure steht im Kontext dieser konzeptionellen Arbeiten. Die Evaluation verfolgt zwei Zwecke: Sie soll einerseits die Wissensgrundlagen erweitern und mögliche Weiterentwicklungen im Hinblick auf die längerfristigen klimapolitischen Ziele der Schweiz aufzeigen. Zum anderen dient sie auch der Rechenschaftslegung, indem sie über die Wirkung des Instruments informiert und damit die Erfüllung der oben erwähnten Berichterstattungspflicht ermöglicht. Ziele des Auftrags sind die Beurteilung der bisherigen Wirkung des Instruments sowie die Analyse möglicher Weiterentwicklungen.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
CO2-Gesetz
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Ziel 21 Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umwelt- und Klimapolitik sowie für die Erhaltung der Biodiversität ein und setzt ihre Verpflichtungen zum Schutz dieser Bereiche um