Seit 1.1.2019 gilt die KLV-Regelung „Ambulant vor Stationär“ (AvS). Das Obsan wurde beautragt, die quantitativen Auswirkungen gemäss dem Monitoringkonzept zu analysieren. Konkret wird die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten der betroffenen ambulanten und stationären Eingriffe ausgewertet.
Die Ergebnisse des Monitorings werden jährlich auf der Website des Obsan publiziert. Das erfolgt in Form von Indikatoren (einer pro Gruppe von Eingriffen) und eines Kurzeberichts mit Erläuterungen (kein Kurzbericht für das Jahr 2021). Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hat das Obsan Kurzberichte verfasst und die Indikatoren aktualisiert.