ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
721.2-12/4
Projekttitel
Monitoring «Ambulant vor Stationär» (AvS) – Leistungen 2023, 2024, 2025

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
Anzeigen
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Ambulant vor Stationär, Monitoring, quantitative Analyse
Schlüsselwörter
(Französisch)
L’ambulatoire avant le stationnaire, monitorage, analyse quantitative
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Per 1.1.2019 ist die Regelung «Ambulant vor Stationär» gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft getreten. Demnach wird bei ausgewählten Gruppen von Eingriffen (Ziffer I Anhang 1a KLV) grundsätzlich nur noch die ambulante Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet, ausser es liegen besondere Umstände (Art. 3c und Ziffer II Anhang 1a KLV) vor, die einen stationären Aufenthalt erfordern. Ziel des Monitorings «Ambulant vor Stationär» (AvS) ist die laufende Beobachtung von Auswirkungen der KLV-Regelung.
Gemäss den Empfehlungen der Evaluation drei Jahre nach dem Inkrafttreten der KLV-Regelung sind zwei Jahre Beobachtungszeit, noch dazu mit den Auswirkungen der Covid-Pandemie im Jahr 2020, zu wenig aussagekräftig. Zudem wird die Liste per 1.1.2023 von sechs auf 18 Gruppen von Eingriffen erweitert. Daher wurde das Monitoring um drei Jahre verlängert.