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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
ExSt.2023.1592
Projekttitel
Akzeptanz aktueller Fussgängerhinweissysteme (AVAS) in der Schweizer Bevölkerung

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Lärm, Studien
Schlüsselwörter
(Englisch)
Noise, Studies
Schlüsselwörter
(Französisch)
Bruit, Études
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Rumore, Studi
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge verpflichtend über ein «Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)» verfügen. Mit der EU-Regelung soll sichergestellt werden, dass insbesondere Elektrofahrzeuge von Fussgängern, Radfahrern und anderen gefährdeten Anspruchsgruppen besser wahrgenommen werden können und somit für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sorgen. Im Hinblick auf das Klangbild soll das AVAS-Geräusch andere Verkehrsteilnehmer an den Klang eines Fahrzeugs erinnern, weshalb etwa Melodien als Fahrgeräusch verboten sind. Das AVAS kann jedoch je nach Höhe der Frequenz und Lautstärkepegel für das menschliche Gehör auch als störend empfunden werden. Zudem werden unstete Geräusche, welche beispielsweise bei einigen Autos mit AVAS für die Rückwärtsfahrt eingesetzt werden, generell als störend wahrgenommen.
Zugehörige Dokumente
Auftragnehmer
(Deutsch)
AWK Group / seit Januar 2023: Eraneos Switzerland AG, Zürich
Belastetes Budget
(Deutsch)
BAFU
Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
Art. 57 Abs. 1 RVOG | Art. 57 al. 1 LOGA. | Art. 57 cpv. 1 LOGA
Impressum
(Deutsch)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Auskunft
(Deutsch)
BAFU, Abteilung Lärm und NIS, 3003 Bern