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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
00.5081.PZ / 4CE04ADBB
Projekttitel
Evaluation des Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Massnahmenplan, Lärmbelastung, Lärm
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Lärm schadet der Gesundheit und versursacht volkswirtschaftliche Kosten. Die Bevölkerung und ihre natürliche Umwelt sind gemäss Artikel 74 Absatz 1 der Bundesverfassung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, unter anderem vor Lärmimmissionen, zu schützen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieses Ziels sind das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV). Um noch gezielter gegen Lärm vorzugehen, hat der Bundesrat vor diesem Hintergrund am 28. Juni 2017 den «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» verabschiedet. Dieser ist auf das Postulat von Nationalrat G. Barazzone zurückzuführen, welches vom Bundesrat einen Massnahmenplan zur Verringerung der Entstehung und Ausbreitung von übermassigem Lärm gefordert hat (15.3840). Gemäss Bundesratsbeschluss vom 28. Juni 2017 wird das UVEK (BAFU) beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2025 Bericht über die Umsetzung der laufenden und zu prüfenden Massnahmen des Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung vorzulegen. Zweck der Evaluation ist einerseits Rechenschaftslegung im Hinblick auf die Berichterstattung gegenüber dem Bundesrat 2025. Andererseits wird eine Wirkungsoptimierung im Sinne einer Nutzung der Resultate zur Optimierung des Massnahmenplans für die Verantwortlichen am BAFU beabsichtigt.

Mit der geplanten Evaluation werden folgende Ziele verfolgt:

  • Erkenntnisse zur Wirkungsweise der Massnahmen gewinnen
  • Optimierungsvorschläge zu bestehenden Massnahmen erarbeiten, ggf. auch neue Massnahmen vorschlagen
  • Die Wirkung einzelner Massnahmen und des Massnahmenplans hinsichtlich der drei Ziele des Massnahmenplans sowie der Relevanz dieser Wirkung für die Zielgruppen ermitteln
  • Weitergehende Auswirkungen und Identifikation von Synergien sowie allfällige Zielkonflikte analysiere

Diese Ziele der Evaluation widerspiegeln sowohl einen

  • summativen Zweck (Ergebnisse und deren Relevanz aufzeigen, Kausalität der Massnahmen und beobachteten Änderungen nachweisen), als auch einen
  • formativen Zweck (Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen z.B. auf Stufe der Massnahmen, der Zusammenarbeit oder der Synergienutzung)

    Die übergeordneten Fragestellungen lauten entsprechend:
  • Welche Optimierungsmöglichkeiten lassen sich für künftige Massnahmenpläne im Bereich Lärmbelastung ableiten? (formativer Nutzen)
  • Inwiefern tragen die Massnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung bei? Wie ist der Beitrag einzelner Massnahmen einzustufen? Welche sind von besonderer Relevanz? Wie ist der Zielbeitrag des Massnahmenplans im Vergleich zur gesamten Lärmpolitik zu beurteilen? (summativer Nutzen)
 
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Evaluation des Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)

Art. 170 der Bundesverfassung

Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Ziel 21: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umwelt- und Klimapolitik sowie für die Erhaltung der Biodiversität ein und setzt ihre Verpflichtungen zum Schutz dieser Bereiche um
Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Die Ergebnisse dieser Evaluation bilden nun eine zentrale Grundlage für die Berichterstattung an den Bundesrat. Der Zeitpunkt der Publikation des Evaluationsberichts ist derzeit noch offen und hängt vom definitiven Zeitpunkt der Berichterstattung gegenüber dem Bundesrat ab.