Anlass für die Revision des Artikels 27 HMG bietet der BR Beschluss vom 24. November 2021 basierend auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 19.3382 Stahl vom 22. März 2019 «Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln». Darin teilt der Bundesrat die Auffassung des Postulanten, dass die reglementarischen Anforderungen in diesem Bereich zu überdenken und gestützt auf die Analyse des Bundesrates anzupassen sind. Gründe gibt es verschiedene: die Gesetzesänderungen der letzten Jahre etwa im Bereich der Arzneimittelabgabe, aber auch der technische Fortschritt bei der Kommunikation und der Information. Weitere Auslöser sind der Anklang, den der E-Commerce und der Einsatz von Smartphones bei der Bevölkerung findet, und nicht zuletzt in Anbetracht der neuen Modelle der Patientenversorgung, die mit der Covid-19-Pandemie zwangsläufig entwickelt wurden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind im Bericht ausführlich beschrieben. Im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bei der Ausarbeitung von Vorlagen des Bundes wird der Bundesrat ferner analysieren, welche Auswirkungen eine Änderung der geltenden Bestimmungen auf die Wirtschaft insgesamt und auf die einzelnen Akteure haben wird.
Im Rahmen dieser Revisionsarbeiten werden verschiedene Regulierungsvarianten von externen Mandatnehmern erarbeitet und anschliessend wird eine RFA durchgeführt. Die RFA beinhaltet die Ausarbeitung neuer Artikel mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis bilden, die sie für Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft bringen.