Um die Kompetenzen im Strahlenschutz zu erhalten und für den Strahlenschutz sensibilisiert zu bleiben, wurde am 1.1.2018 eine Fortbildungspflicht eingeführt. Die erste Periode endete am 1.1.2023. Im Rahmen einer Aufsichtsschwerpunkt wird eine Kontrolle der Umsetzung dieser Pflicht durchgeführt.
Ziel der Aufsicht ist es, festzustellen, ob die notwendigen Prozesse zur Umsetzung der erforderlichen Aus- und Fortbildungspflicht in den medizinischen Abteilungen und Praxen definiert sind. Der Aufsicht zeigt auf, wo die Betriebe eventuell Unterstützung benötigen und wo Handlungsbedarf besteht. Auch wird aufgezeigt, ob genügend Fortbildungsmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen und Sprachregionen zur Verfügung stehen.