Seit dem 15. Mai 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) in Kraft. Mit dem neuen Artikel 8a BetmG wurde die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten und wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchen mit Cannabis geschaffen. Um die Erfahrungen über die Pilotversuche mit Cannabis der ersten Jahre zu sammeln, hat das BAG eine externe Metastudie vergeben. Diese erstellt eine zeitnahe Lagebeurteilung über erste wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Pilotversuchen mit Cannabis und anderer in diesem Zusammenhang gewonnener Daten geben.