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Titel
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OFEN
Numéro de projet
38376
Titre du projet
Kennzeichnung von Elektrizität gemäss Art. 10bis EMG
Données de base
Textes
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Titel
Textes relatifs à ce projet
Allemand
Français
Italien
Anglais
Mots-clé
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Description succincte
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Publications / Résultats
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Rapport final
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Textes saisis
Catégorie
Texte
Mots-clé
(Allemand)
TP0087;F-Energiewirtsch. Grundlagen
Description succincte
(Allemand)
Kennzeichnung von Elektrizität gemäss Art. 10bis EMG
Publications / Résultats
(Allemand)
Im geplanten Elektriztitätsmarktgesetz EMG ist zum Schutz der EndkonsumentInnen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Elektrizitätsangebote in Art. 12 EMG vorgesehen. Die Kennzeichnung soll die Art der Erzeugung und die Herkunft widerspiegeln und damit die Markttransparenz für die EndkonsumentInnen erhöhen.Die Auswertung der internationalen Erfahrungen mit der Kennzeichnung von Elektrizität zeigt, dass in Europa keine Erfahrungen mit Kennzeichnungen bestehen. Umfangreiche Kennzeichnungsstandards wurden hingegen in verschiedenen Bundesstaaten der USA eingeführt. Die Kennzeichnung wird dort als integraler Bestandteil eines liberalisierten Elektrizitätsmarktes betrachtet.Das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem ist grundsätzlich realisierbar. Es zeigt auf, wie die drei Hauptschwierigkeiten der Kennzeichnung, nämlich die Handhabung der Importe und Exporte, der einwandfreie Nachweis sowie ein möglichst einfaches Vollzugsverfahren, gelöst werden können. Das vorgeschlagene System beruht auf einer hohen Eigenverantwortung der Branche. Mit dem vorgesehenen Vollzugsaufwand können Missbräuche können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die vorgesehenen Abläufe und Kontrollmechanismen sollten den Zielsetzungen der Kennzeichnungspflicht gerecht werden.
Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
EAWAG
econcept AG
Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Dettli,Reto
Markard,Jochen
Documents annexés
Kennzeichnung von Elektrizität gemäss Art. 10bis EMG - Jahresbericht 2000
[PDF]
25 kB
Kennzeichnung der Elektrizität gemäss Art. 12 EMG - Jahresbericht 2001
[PDF]
133 kB
Rapport final
(Allemand)
Im geplanten Elektrizitätsmarktgesetz EMG ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Elektrizitätsangebote vorgesehen (Art. 12 EMG). Die Kennzeichnung soll dieArt der Erzeugung und die Herkunft widerspiegeln und damit die Markttransparenz für die EndkonsumentInnen erhöhen. Die Kennzeichnung von Erzeugungsart und Herkunft ist nicht identisch mit den zurzeit in der Einführung stehenden Öko-Labeln der Elektrizitätswirtschaft (?Auszeichnung? von Elektrizität). Sie kann diese unterstützen.Die Auswertung der internationalen Erfahrungen mit der Kennzeichnung von Elektrizität zeigt, dass in Europa keine Erfahrungen mit Kennzeichnungen bestehen. Umfangreiche Kennzeichnungsstandards wurden hingegen in verschiedenen Bundesstaaten der USA eingeführt. Die Kennzeichnung wird dort als integraler Bestandteil eines liberalisierten Elektrizitätsmarktes betrachtet.Für die Ausgestaltung der Kennzeichnung sind folgende drei Hauptschwierigkeiten zu lösen:1. Die Herkunft muss einwandfrei nachgewiesen werden können. Bei den vermehrten Handelsbeziehungen im liberalisierten Markt resultieren hohe Anforderungen an dieInformationsübertragung. Das betrifft vor allem den Spotmarkt sowie den Stromhandel an der Börse. Beim Börsenhandel ist der Herkunftsnachweis noch aufwendiger,da hier die Handelspartner anonym bleiben.2. Das Verfahren muss dem hohen Anteil des grenzüberschreitenden Stromflusses gerecht werden und berücksichtigen, dass die Kennzeichnung in der Schweiz auchunabhängig von der EU realisierbar bleibt.3. Der Vollzug soll möglichst einfach sein.Das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem ist grundsätzlich realisierbar. Es beruht auf einer hohen Eigenverantwortung der Branche und wird wie folgt ausgestaltet:Der Informationstransfer über die Herkunft der Elektrizität zwischen Produktion und Endverkauf erfolgt parallel zum Rechnungs- bzw. Geldfluss an Stelle von Zertifikaten.Die Kennzeichnung wird in Form einer standardisierten Produktekennzeichnung dargestellt. Es werden die minimalen Anforderungen an die Kennzeichnung (Erzeugungsart, Herkunft) definiert. Weitergehende Angaben zu den Umweltwirkungen sind freiwillig, sie müssen wegen der Vergleichbarkeit einheitlichen Richtlinien genügen.Basis des Kennzeichnungssystems bilden die von akkreditierten unabhängigen Dritten geprüften jährlichen Energiebilanzen der Produktionsanlagen. Unternehmen, die Strom an EndverbraucherInnen liefern, werden zu einer einheitlichen Kennzeichnung ihrer Elektrizitätsangebote verpflichtet. Produzenten und Stromhändler werden verpflichtet, die erforderlichen Informationen bereitzustellen bzw. zu übertragen. Die Ausgestaltung des Nachweises im Stromhandel kann durch die Branche bzw. die Handelspartner frei gestaltet werden.Die Angaben der Unternehmen bei der Kennzeichnung gegenüber EndkundInnen werden durch unabhängige Dritte überprüft. Das Bundesamt als oberste Aufsicht akkreditiert die unabhängigen Prüfer.Toleranzen für Abweichungen zwischen der beabsichtigten Zusammensetzung von Stromangeboten und den effektiv realisierten werden grosszügig ausgestaltet. Bei erheblichen Abweichungen besteht eine Meldepflicht des Anbieters im Sinne einer Selbstdeklaration gegenüber dem Bundesamt. Die KonsumentInnen werden regelmässig über die definitiven Eigenschaften ihres Elektrizitätsbezugs (ex post) informiert. ...
Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
EAWAG
econcept AG
Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Dettli,Reto
Markard,Jochen
Documents annexés
Kennzeichnung von Elektrizität. Mögliches Vorgehen gemäss Art. 12 EMG - Schlussbericht
[PDF]
448 kB
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