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Unité de recherche
OFS
Numéro de projet
0150002795
Titre du projet
Literaturanalyse zur Auswirkung der KVG-Revision Spitalfinanzierung im Bereich Psychiatrie (TARPSY)

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Krankenversicherung; KVG; Revision; TARPSY; Psychiatrie
Description succincte
(Allemand)
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Spitalfinanzierung
wurden verschiedene Massnahmen beschlossen, um das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich
(Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation) zu bremsen, ohne den Zugang zu einer qualitativ
hoch-stehenden Versorgung zu beeinträchtigen. Zu diesem Zweck wurde u.a. die Einführung leistungsbezogener
Pauschalen beschlossen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen beruhen. Im
akut-stationären Bereich wurden die Fallpauschalen per 1. Januar 2012 eingeführt (SwissDRG), in der
Psychiatrie ist die Umstellung per 1. Januar 2018 erfolgt (TARPSY) und in der Rehabilitation per 1. Januar
2022 (ST Reha).
Um die Entwicklungen im Zuge der Umstellung auf TARPSY und ST Reha detaillierter verfolgen zu können,
hat das Bundesamt für Gesundheit von der Auftragnehmerin eine Konzeptstudie zur Untersuchung der
Einführung der beiden neuen stationären Tarife erarbeiten lassen (Morger et al., 2018). Die Auftraggeberin
hat den Auftrag, basierend auf dieser Konzeptstudie einen Bericht zu den Auswirkungen der Einführung
der Tarifstruktur TARPSY zu erstellen. Nebst Datenanalysen und Befragungen sieht das Konzept auch
eine Literaturanalyse vor. Aus Ressourcengründen vergibt die Auftraggeberin für die Literaturanalyse ein
externes Mandat an die Auftragnehmerin bzw. die MitautorInnen der Konzeptstudie.
Objectifs du projet
(Allemand)
Integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind in nachstehender Rangfolge:
a) die vorliegende Vertragsurkunde inkl. allfälliger Nachträge dazu;
b) das Dokument „Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge“,
(Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021), im Folgenden „AGB“:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html;
c) die Offerte der Auftragnehmerin vom 14. April 2023.
Im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt die vorstehend genannte Rangfolge.
Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten innerhalb derselben Hierarchiestufe gehen jüngere Bestimmungen
den älteren Bestimmungen vor.
Das Angebot der Auftragnehmerin darf die anderen Vertragsbestandteile nicht modifizieren, sondern dient
nur der Konkretisierung von Punkten, welche in den anderen Vertragsbestandteilen nicht hinreichend geregelt
sind.
Die Vertragsparteien bestätigen mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, dass sie im Besitze
der bereits bestehenden, obgenannten Vertragsbestandteile sind und diese auch in der genannten Rangfolge
anerkennen.