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Forschungsstelle
BWO
Projektnummer
F-8352
Projekttitel
Bausparen: geeignetes Mittel zur Förderung von Wohneigentum in der Schweiz?

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Methoden
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Projektziele
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Zielerreichung
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Abstract
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Wohneigentumsförderung, Bausparen, Wohnungspolitik
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Ausgehend von einer Inventarisierung bestehender in- und ausländischer Bausparmodelle sind deren Wirkungen zu analysieren . ferner ist zu untersuchen, ob und inwiefern sich diese Modelle für eine wirkungsvolle Eigentumsförderung in der Schweiz eignen.
Methoden
(Deutsch)
- Literaturrecherche und Literaturauswertung
- Gespräche anhand eines standardisierten Fragebogens mit in- und ausländischen Vertretern von Institutionen, die mit dem Bausparen in Zusammenhang stehen.
Projektziele
(Deutsch)
Die Ziele der Studie bestehen in
- der Schaffung eines Überblicks über bestehende öffentliche und private Bausparmodelle in D, A, F und der Schweiz
- der Durchführung einer Evaluation der Wirkungen des Bausparens
- der Beurteilung der Eignung des Bausparens als Instrument der Wohneigentumsförderung in der Schweiz.
Zielerreichung
(Deutsch)
Die Ziele wurden erreicht.
Abstract
(Deutsch)
Im Bericht werden Bausparmodelle aus Deutschland, Frankreich , Österreich und der Schweiz (BL, GE, OW ZG) untersucht. Der verfasser kommt zum Schluss, dass die sozial- und einkommenspolitischen Wirkungen nicht optimal sind. en Wirkungen. Eine weitere Förderung des Bausparens erscheint aus der Sicht des Verfassers nur sinnvoll, sofern damit der heute feststellbare Mitnahmeeffekt verkleinert und der Beitrag des Bausparens zur Verbreitung von Wohneigentum vergrössert werden kann. Dass und wie dies der Fall sein könnte, wird im Folgenden kurz skizziert:

Bausparen kann und soll weiterhin durch staatliche Prämien gefördert werden. Dabei kann die Höhe der Prämien weiterhin als Vielfaches von Zinsleistungen und allenfalls Extraleistungen von Banken bestimmt werden. Denkbar wäre auch die Uebernahme des deutschen Systems, d.h. die Berechnung der Prämienhöhe als Bruchteil der jährlichen Einlagen in einen Bausparplan oder auf ein Bausparkonto. Diese Berechnungsart würde die finanziellen Leistungen der öffentlichen Hand weniger stark von Zinsschwankungen abhängig machen. Andererseits ginge damit eine heute bestehende Anreizwirkung zum (Bau-)Sparen in Zeiten tiefer Zinsen verloren. Weil die Zinsen auf Bausparplänen als Be-messungsgrundlagen eine tendenziell grössere Anreizwirkung haben, drängt sich hier kein Systemwechsel auf, d.h. Bausparprämien können weiterhin als Vielfaches von Zins-leistungen auf Bausparkonti bestimmt werden.

Neu eingeführt werden sollte eine Einkommenslimite für die Bezugsberechtigung von Bausparprämien. Diese Einkommenslimite könnte - wie in Deutschland - bei ungefähr 100'000 Franken Jahreseinkommen für einen Paar- bzw. Familienhaushalt angesetzt werden. Die Einsparungen, die bei den jetzigen Bezügern von Einkommen über dieser Limite gemacht werden, könnten in Form höherer Beitragssätze an die Bezugsberechtigten unterhalb der Einkommens-Obergrenze weitergegeben werden.

Mit der Einführung einer Einkommenslimite für die Bezugsberechtigung von Bausparprämien können Schwellenhaushalte gezielter unterstützt werden. Damit liesse sich die wichtigste Schwachstelle des heutigen Systems eliminieren.

Steuervergünstigungen, d.h. die Befreiung von Einlagen in Bausparpläne von der Einkommenssteuer und die Befreiung von Bausparguthaben von der Vermögenssteuer, sind zur Förderung des Bausparens, wenn überhaupt, nur als flankierendes Instrument neben der Ausrichtung von Bausparprämien sinnvoll. Wie erwähnt wird die Anreizwirkung von Steuererleichterungen als alleiniges Mittel zur Bausparförderung als sehr gering beurteilt. Ueberdies haben Abzüge vom steuerbaren Einkommen und Vermögen sozial- und einkommenspolitisch unerwünschte Wirkungen. Wenn Steuererleichterungen nur dann gewährt werden, wenn auch Bausparprämien ausgerichtet werden und für letztere eine Einkommenslimite besteht, lassen sich die sozialpolitisch unerwünschten Wirkungen von Steuererleichterungen immerhin begrenzen.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Der Bericht wird nicht veröffentlicht. Er kann auf Anfrage beim Bundesamt für Wohnungswesen bezogen werden.