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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
ExSt.2023.1464
Projekttitel
Evaluation: Ökologische Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft mit Indikatoren wie dem Retained Environmental Value (REV) messen

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Wirtschaft, Studien
Schlüsselwörter
(Englisch)
Economy, Studies
Schlüsselwörter
(Französisch)
Économie, Études
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Economia, Studi
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Am 25. September 2020 hat das Parlament das Postulat 20.3727 «Ökologische Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft mit dem Indikator ’Retained Environmental Value messen’» von Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne Partei der Schweiz) überwiesen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Verwendung des Indikators Retained Environmental Value (REV) zur Messung der Zirkularität auf den Ebenen der einzelnen Produkte, der Unternehmen und des Landes vorzulegen. Der REV-Indikator wurde von Melanie Haupt und Stephanie Hellweg im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Nachhaltige Wirtschaft" (NFP 73) entwickelt. Der REV basiert auf dem LCA-Ansatz und erlaubt es, den gesamten Lebenszyklus von Produkten und deren Verwertung wie auch die Aspekte der Materialqualität zu berücksichtigen. Indikatoren wie der REV sollen es ermöglichen, den Übergang und den Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft aus ökologischer Sicht viel genauer und mit grösserer Aussagekraft zu analysieren als durch reine Stofffluss Indikatoren wie z.B. Sammel- oder Recyclingraten. Der Bundesrat hat das BAFU beauftragt, den Nutzen und die Machbarkeit von solchen Indikatoren zu prüfen und einen entsprechenden Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3727 Clivaz zu erstellen. In seine Überlegungen zur besseren Einschätzung des Umweltnutzens von Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft, will der Bundesrat neben dem REV noch weitere heute bereits verwendete Indikatoren einbeziehen.
Zugehörige Dokumente
Auftragnehmer
(Deutsch)
Carbotech AG, Basel
Belastetes Budget
(Deutsch)
BAFU
Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
Art. 57 Abs. 1 RVOG | Art. 57 al. 1 LOGA. | Art. 57 cpv. 1 LOGA
Impressum
(Deutsch)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Auskunft
(Deutsch)
BAFU, Abteilung Oekonomie und Innovation, 3003 Bern