Schlüsselwörter
(Deutsch)
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Evaluation, Risikoausgleich, PCG, Krankenversicherer, Pharmazeutische Kostengruppen, pharmaceutical cost groups
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Schlüsselwörter
(Französisch)
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compensation des risques, assureurs-maladie, PCG, groupes de coûts pharmaceutiques, pharmaceutical cost groups, effets
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Kurzbeschreibung
(Deutsch)
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Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) garantiert allen Versicherten ab dem 26. Altersjahr eine nach Kanton und Region abgestufte einheitliche Prämie, unabhängig von den zu erwartenden Gesundheitskosten aufgrund ihres Alters, Geschlechts oder allfälliger Vorerkrankungen. Eine risikounabhängige Einheitsprämie erzeugte für Krankenversicherer Anreize, möglichst gesunde und damit kostengünstige Versicherte zu gewinnen. Zwecks Reduktion dieser Anreize, wurde ein prospektiver Risikoausgleich geschaffen und gesetzlich verankert. Dieser hat zum Ziel, den zu erwartenden Leistungsbedarf der einzelnen Versicherten auf Grund geeigneter Indikatoren vorauszuberechnen und einen finanziellen Ausgleich zwischen Krankenkassen mit unterschiedlich teuren Versichertenbeständen zu schaffen. Versicherer mit vielen «schlechten» Risiken erhalten Ausgleichszahlungen von Versicherern mit vielen «guten» Risiken.
Zur Verfeinerung der Berechnung der Ausgleichszahlungen wurde 2020 der neue Indikator «Pharmazeutische Kostengruppen» (Pharmaceutical cost groups: PCG) eingeführt. Laut Art. 17a des Bundesgesetzes über Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) ist jeder zusätzlich für den Risikoausgleich eingeführte Indikator einer Wirkungsanalyse zu unterziehen. Zentrale Fragen sind, wie sich die Einführung des zusätzlichen Indikators auf die Erreichung von Ziel und Zweck des Risikoausgleichs zwischen den Versicherern auswirkt und ob es Anpassungsbedarf gibt.
Zugehörige Dokumente
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Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
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Risikoausgleich zwischen Krankenversicherern (Art. 16 bis 17a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) und Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA, 832.112.1)
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
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Art. 17a Abs. 2 KVG
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
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Legislaturplanung 2019–2023, Ziel 10 (Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld)
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)
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Zugehörige Dokumente
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Französisch)
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Zugehörige Dokumente
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Stellungnahme des Managements
(Deutsch)
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Zugehörige Dokumente
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Stellungnahme des Managements
(Französisch)
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Zugehörige Dokumente
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Auswirkungen der Evaluation
(Deutsch)
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Siehe Stellungnahme.
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
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Weiteres Vorgehen
(Deutsch)
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Siehe Stellungnahme.
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Publikationssprachen
(Deutsch)
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Pflichtenheft: Deutsch
Bericht: Deutsch
Executive Summary: Deutsch und Französisch
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Publikationssprachen
(Französisch)
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Cahier des charges: en allemand
Rapport final: en allemand
Executive Summary: en français et en allemand
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Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
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Zugehörige Dokumente
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