Das hier ausgeschriebene Evaluationsprojekt zielt darauf, die Umsetzung der zur Weiterentwicklung der Fallführung neu eingeführten Massnahmen zu analysieren. Dieses Erkenntnisinteresse beinhaltet die folgenden drei Hauptaspekte:
- Neu-)Organisation der Fallführung: Bestandesaufnahme der Umsetzung: Zunächst soll systematisch erfasst werden, welche organisatorischen Anpassungen die IV-Stellen vorgenommen haben, um die Fallführung zu stärken respektive zu erweitern. Falls sinnvoll soll in einem weiteren Schritt untersucht werden, ob sich bestimmte Typen von Organisationsformen eruieren lassen. Die Evaluation untersucht somit die Umsetzungskonzepte und -aktivitäten sowie die darauf basierenden Leistungen, welche die einzelnen IV-Stellen im Anschluss an die Gesetzesrevision durch die WE IV entwickelt haben. Zudem soll aufgezeigt werden, ob IV-Stellen sich bezüglich der Fallführung im Bereich der medizinischen Massnahmen untereinander austauschen und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben.
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(Neu-)Organisation der Fallführung: Beurteilung der Umsetzung: Im Anschluss an die Bestandsaufnahme ist zu erheben, inwieweit die IV-Stellen selbst den Umsetzungsprozess aus ihrer eigenen Perspektive als fortdauernd oder abgeschlossen betrachten und entsprechend noch weiterführende Massnahmen erwägen beziehungsweise planen (oder nicht). Dies umfasst auch die Frage, ob die IV-Stellen die (rechtlichen) Neuerungen im Bereich der Fallführung, die im Rahmen der WE IV etabliert worden sind, auf geeignete Weise, d.h. sinngemäss und effizient, umgesetzt haben. Beurteilungsfragen nach der Art und Weise der Umsetzung können sich auf verschiedene Merkmale der Fallführungsstrukturen und -prozesse beziehen, die im KSFF ausführlich dargelegt werden.
- (Neu-)Organisation der Fallführung: Optimierung der Umsetzung: Schliesslich soll aufgezeigt werden, welche (positiven und negativen) Erfahrungen die IV-Stellen bis jetzt gemacht haben und wo sie die verbleibenden Herausforderungen (etwa in Form von Betreuungs- und Angebotslücken) bei der Fallführung und der Beratung und Begleitung nach Art. 14quater IVG sehen. Während seitens der Forschenden auf eigene Handlungsempfehlungen zu verzichten ist, sind die Schwierigkeiten und der Verbesserungsbedarf aus Sicht der involvierten Akteure und Akteurinnen darzustellen und einzuordnen.