Gemäss den Schweizerischen Humanforschungsregelungen muss das BAG jährlich eine statistische Übersicht über die Art und Anzahl der Humanforschungsprojekte, welche von den Schweizerischen Forschungsethikkommissionen geprüft und bewilligt werden, erstellen und die Öffentlichkeit damit bedienen.
Zu diesem Zweck werden die Daten aus dem Einreichungssystem der Schweizerischen Forschungsethikkommissionen durch Fachpersonen des Departements Klinische Forschung (DKF) der Universität Basel ausgewertet und in einem jährlichen Statistikbericht «Human Research in Switzerland» dargestellt.
Der Bericht wird jeweils im 4. Quartal des Folgejahres vom BAG publiziert und an alle wichtigen Stakeholder versendet.