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Forschungsstelle
BFS
Projektnummer
0150002689
Projekttitel
Aktualisierung der Studie "Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern_Evaluation möglicher methodischer Ansätze" anhand der LSE 2018 und 2020»

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Lohnunterschied; Männer; Frauen
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Der vorliegende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betreffend die Erbringung
von Dienstleistungen im Bereich «Mandat: Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern –
Evaluation möglicher methodischer Ansätze anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung
(LSE)». Hierfür zieht die Auftraggeberin die Auftragnehmerin als Spezialistin bei.
Es sollen mögliche methodische Ansätze zur Analyse der Lohnunterschiede anhand der Daten der
Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2018 und 2020 evaluiert und dokumentiert werden.
Ausgehend vom BFS-Schlussbericht Kaiser&Lobsiger (2019) soll zum einen die Analyse der
Lohnunterschiede anhand der Doubly Robust Regression (DRR) basierend auf den LSE-Daten 2012,
2014, 2016 und nun nachfolgend mit den LSE-Daten 2018 und 2020 durchgeführt werden. Zum anderen
soll, ausgehend vom EBG-Schlussbericht Pärli&Oberhausser (2019), ein Regressionsmodell zur
Analyse der Lohnunterschiede (Oaxaca-Blinder-Zerlegung) ohne die Variablen „Zivilstand“,
„Arbeitspensum“ und „Lohnarten“, welche diskriminierenden Charakter haben, geprüft werden. Es
sollen jeweils Vergleiche der Resultate zur bisherigen Analyse gemacht werden. Die Ergebnisse werden
in einem internen Bericht festgehalten.
Die detaillierte Darstellung ist Ziffer 3 untenstehend zu entnehmen.
Projektziele
(Deutsch)
Integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind in nachstehender Rangfolge:
a) die vorliegende Vertragsurkunde inkl. allfälliger Nachträge dazu;
b) die Ausschreibungsunterlagen vom 20. Februar 2020 insbesondere das Pflichtenheft der
Auftraggeberin;
c) das Dokument „Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für
Forschungsaufträge“, (Ausgabe 2010, Stand Januar 2021), im Folgenden: „AGB“
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html;
d) das Angebot der Auftragnehmerin vom 18. Oktober 2022.
Im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt die vorstehend genannte
Rangfolge. Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten innerhalb derselben Hierarchiestufe gehen
jüngere Bestimmungen den älteren Bestimmungen vor.
Das Angebot der Auftragnehmerin darf die anderen Vertragsbestandteile nicht modifizieren, sondern
dient nur der Konkretisierung von Punkten, welche in den anderen Vertragsbestandteilen nicht
hinreichend geregelt sind.
Die Vertragsparteien bestätigen mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, dass sie im
Besitze der bereits bestehenden, obgenannten Vertragsbestandteile sind und diese auch in der
genannten Rangfolge anerkennen.