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Research unit
FOAG
Project number
22.01
Project title
Umsetzungsgrad von Massnahmen zur Reduktion der Emissionen für PSM-Indikatoren

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Pflanzenschutzmittel, Indikatoren, Risiken
Key words
(English)
Plant protection products, indicators, risks
Key words
(French)
Produits phytosanitaires, indicateurs, risques
Key words
(Italian)
Prodotti fitosanitari, indicatori, rischi
Short description
(German)

Aufgrund der Parlamentarischen Initiative 19.475 „Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“ hat das Schweizer Parlament in der Frühlingssession 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (BBl 2021 665) und u.a. die Einfügung des neuen Art. 6b in das Landwirtschaftsgesetz (LwG) beschlossen. Laut dieser Bestimmung müssen die Risiken für die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 – 2015 um 50 Prozent vermindert werden.

 

Mit Inkrafttreten von Art. 6b LwG wird der Bundesrat die Indikatoren festlegen, um die Erreichung dieser Zielwerte zu berechnen (vgl. neuer Art. 6b Abs. 2 LwG und Erläuternder Bericht vom 28. April 2021 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Verordnungspaket Pa. lv. 19.475, Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft [SR 919.118]). Das BLW und Agroscope unterstützen den Bundesrat bei der Festlegung dieser Indikatoren.

 

Die Indikatoren sollen gemäss Art. 6b LwG der Toxizität und dem Einsatz der verschiedenen Pflanzenschutzmittel Rechnung tragen. Sie soll somit auf den mit PSM-Wirkstoffen behandelten Fläche, dem Risikopotential der verschiedenen Wirkstoffe und dem Expositionsfaktor basieren. Der Expositionsfaktor zeigt die Wirkung der Risikoreduktionsmassnahmen und deren Umsetzungsgrad in der Praxis.

 

Um die Indikatoren berechnen zu können, muss also der Umsetzungsgrad der Risikoreduktionsmassnahmen bekannt sein. Da zurzeit noch kaum Kontrollresultate vorhanden sind, soll der Umsetzungsgrad mittels einer unabhängigen Schätzung durch Fachexperten bestimmt werden. Wo vorhanden, kann diese Schätzung des Umsetzungsgrads mit den Resultaten der Grundkontrollen Gewässerschutz validiert werden.