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Forschungsstelle
BLW
Projektnummer
22.01
Projekttitel
Umsetzungsgrad von Massnahmen zur Reduktion der Emissionen für PSM-Indikatoren

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Pflanzenschutzmittel, Indikatoren, Risiken
Schlüsselwörter
(Englisch)
Plant protection products, indicators, risks
Schlüsselwörter
(Französisch)
Produits phytosanitaires, indicateurs, risques
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Prodotti fitosanitari, indicatori, rischi
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Aufgrund der Parlamentarischen Initiative 19.475 „Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“ hat das Schweizer Parlament in der Frühlingssession 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (BBl 2021 665) und u.a. die Einfügung des neuen Art. 6b in das Landwirtschaftsgesetz (LwG) beschlossen. Laut dieser Bestimmung müssen die Risiken für die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 – 2015 um 50 Prozent vermindert werden.

 

Mit Inkrafttreten von Art. 6b LwG wird der Bundesrat die Indikatoren festlegen, um die Erreichung dieser Zielwerte zu berechnen (vgl. neuer Art. 6b Abs. 2 LwG und Erläuternder Bericht vom 28. April 2021 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Verordnungspaket Pa. lv. 19.475, Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft [SR 919.118]). Das BLW und Agroscope unterstützen den Bundesrat bei der Festlegung dieser Indikatoren.

 

Die Indikatoren sollen gemäss Art. 6b LwG der Toxizität und dem Einsatz der verschiedenen Pflanzenschutzmittel Rechnung tragen. Sie soll somit auf den mit PSM-Wirkstoffen behandelten Fläche, dem Risikopotential der verschiedenen Wirkstoffe und dem Expositionsfaktor basieren. Der Expositionsfaktor zeigt die Wirkung der Risikoreduktionsmassnahmen und deren Umsetzungsgrad in der Praxis.

 

Um die Indikatoren berechnen zu können, muss also der Umsetzungsgrad der Risikoreduktionsmassnahmen bekannt sein. Da zurzeit noch kaum Kontrollresultate vorhanden sind, soll der Umsetzungsgrad mittels einer unabhängigen Schätzung durch Fachexperten bestimmt werden. Wo vorhanden, kann diese Schätzung des Umsetzungsgrads mit den Resultaten der Grundkontrollen Gewässerschutz validiert werden.