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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T10/00.5081.PZ
Projekttitel
Evaluation der Umwelttechnologieförderung (UTF)

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Publikationssprachen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Innovation, Umweltwirkung, Umwelttechnologieförderung, Förderinstrumente
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Seit rund 25 Jahren unterstützt die Umwelttechnologieförderung (UTF) Pilot- und Demonstrationsprojekte, die zur Entlastung der Umwelt ressourceneffiziente Anlagen, Verfahren, Produkte, Technologien und Dienstleistungen voranbringen. Gefördert werden auch flankierende Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Für die Umsetzung der UTF ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Innovation, zuständig. Grundlage dafür ist Art. 49 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG). Im Rhythmus von fünf Jahren wird im Rahmen des «Berichts des Bundesrats über die Umwelttechnologieförderung» über die unterstützten Projekte und die Wirkung der Förderung Bericht erstattet  (zuletzt 2018). Es ist ein definiertes Ziel des BAFU, die Berichterstattung verstärkt auf die Wirkungen des Förderinstruments auszurichten. Dabei sollen Aussagen zu den Wirkungen einzelner Projekte gemacht werden. Zusätzlich zum Bedürfnis, das Konzept und den Vollzug des Förderinstruments zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren, bildete dieses Berichterstattungsziel den Anlass für das BAFU, die UTF extern evaluieren zu lassen.

Die Evaluation umfasste summative und formative Aspekte:

  • Einerseits wurde die bisherige Umsetzung der UTF analysiert mit einem Schwerpunkt auf den Wirkungen ausgewählter Projekte seit 2017 (summativer Teil der Evaluation).
  • Andererseits wurden Empfehlungen dazu formuliert, wie Konzept und Vollzug optimiert werden können und wie die Wirkung der geförderten Projekte mit verhältnismässigem Aufwand besser ermittelt werden kann (formativer Teil der Evaluation).
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Umwelttechnologieförderung (UTF)
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
USG, Art. 49 Ausbildung und Forschung
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Legislaturplanung 2019-2023, Ziel 16 «die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft»
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Die UTF schliesst mit ihrem Fokus auf innovative Technologien zur Entlastung der Umwelt eine Lücke, die von benachbarten Förderprogrammen, wie der Projektförderung von Innosuisse oder dem P+D-Programm des Bundesamts für Energie (BFE), nicht abgedeckt wird. Die thematische Offenheit der Förderung wird begrüsst. Organisation und das Genehmigungsverfahren der UTF sind zweckmässig. Der niederschwellige Zugang sowie die Breite der Beurteilungskriterien werden von den Gesuchstellenden positiv beurteilt. Weder die Rückzahlungspflicht noch die Berichterstattungspflicht zu Projektfortschritten stellen Hürden dar. Basierend auf den Ergebnissen und durchgeführten Wirkungsanalysen zu 25 ausgewählten Projekten formuliert das Evaluationsteam 14Empfehlungen für eine stärkere Wirkungsorientierung der UTF und für eine generelle Optimierung des Programms:

Empfehlung 1: Es sollte geprüft werden, ob eine Kombination von einerseits wie bisher offenen und andererseits periodischen thematischen Ausschreibungen einzuführen ist. Erste Einschätzungen dazu sollten im Rahmen der KOKOUT diskutiert werden. Es sollte auch die Meinung der Fachabteilungen abgeholt werden, um zu ermitteln, ob bei ihnen Bedarf nach thematischer Steuerung besteht.

Empfehlung 2: Die Rollen und die Verantwortung bei der fachlichen Begleitung sollten klarer definiert werden. Ebenfalls wichtig wäre eine vorgängige Einschätzung zum Unterstützungsbedarf pro Projekt, um die Planung zu verbessern und um personelle Ressourcen zu sichern.

Empfehlung 3: Sofern BAFU-intern keine Expertise zu einem Thema vorliegt, sollten externe Experten/-innen durch die Sektion Innovation vermittelt werden, wie dies teilweise bereits heute der Fall ist.

Empfehlung 4: Es sollte geprüft werden, ob ein beispielsweise jährlicher Austausch zwischen den Projektträgern organisiert werden soll. Ein solcher könnte auch breiter gefasst werden und in Zusammenarbeit mit ähnlichen Förderprogrammen (z.B.Innosuisse) stattfinden. Die Treffen könnten jeweils ein Thema aufgreifen, das alle betrifft, beispielsweise die Zielgruppenorientierung, die Wirkungsmessung usw.

Empfehlung 5: Eine Umfrage bei der KOKOUT zum Verständnis der Beurteilungskriterien sollte durchgeführt und je nach Ergebnis die Beschreibung der Kriterien angepasst oder ergänzt werden.

Empfehlung 6: Es sollte ein Abgleich zwischen Bewertungskriterien und Gesuchformular durchgeführt werden, damit klarer wird, wo im Gesuchformular die Informationen zu welchen Kriterien zu finden sind. Möglicherweise würde es schon reichen, wenn im Bewertungsformular der KOKO UT auf die entsprechenden Kapitelnummern im Beitragsgesuch verwiesen würde.

Empfehlung 7a und 7b: Es sollten folgende zusätzlichen Informationen im Gesuchformular eingefordert werden:

  • 7a: Welches sind die Zielgruppen des Produkts/der Dienstleistung oder ganz generell die Adressaten des Lösungsansatzes? Teilweise sind die Zielgruppen im Projektteam vertreten, in diesem Fall ist dies transparent zu machen.
  • 7b: Welche Massnahmen sind im Bereich des Marketings (u.a.Kommunikation, Wissenstransferusw.) vorgesehen? Anzustreben wäre, dass konkrete Massnahmen mit entsprechendem Budget beantragt – und durch die UTF mitfinanziert – werden.

Empfehlung 8: Es soll geprüft werden, ob als zusätzliches Beurteilungskriterium beurteilt werden soll, zu welchen SDG der gewählte Lösungsansatz einen positiven Beitrag leistet.

Empfehlung 9: Die Kommunikation zur UTF sollte insbesondere bei Wirtschaftsverbänden und in der Start-up-Szene verstärkt werden, um das Instrument bei neuen Akteuren bekannt zu machen. Mit gezielten Auftritten in Foren und an Veranstaltungen zu den Themen Boden, Biodiversität und Klima könnte es dabei auch gelingen, die Entwicklung von Innovationen zu diesen Themen verstärkt über die UTF zu fördern.

Empfehlung 10: Bei allen geförderten Projekten sollten in Zukunft als Output-Ziel im Vertrag zwei spezifische Kapitel im Schlussbericht verlangt werden: 1.Ein Kapitel zu den Zielgruppen, der Zielgruppen-Erreichung, zu den durchgeführten Marketing- und Kommunikationsaktivitäten und zu den Ergebnissen dieser Aktivitäten. 2.Ein Kapitel zur erwarteten Entwicklung in den nächsten fünf Jahren und zu den geplanten Marketing- und Kommunikationsaktivitäten.

Empfehlung 11: Es sollte geprüft werden, ob den potenziellen Gesuchstellern ein Schema für eine SWOT-Analyse zur Verfügung gestellt werden kann, das mit expliziten Fragen die verschiedenen Stufen des Wirkungsmodells abdeckt und so zur Stärkung der Wirkungsorientierung der Projekte beiträgt.

Empfehlung 12: Zur Ermittlung der Umweltwirkung der geförderten Projekte empfiehlt es sich, für ausgewählte Projekte fünf oder zehn Jahre nach Projektabschluss eine Berechnung mit einer Ökobilanzierung auf Basis von effektiven Verkaufs- oder Realisierungszahlen zu erstellen. Die Verträge enthalten diesbezüglich bereits die Verpflichtung der Projektträger, bis zu zehn Jahre nach Projektabschluss Informationen zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung 13: Für eine periodische Einschätzung zur Wirkung der UTF und für Vergleiche zwischen Produkten und Dienstleistungen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien wird die Abschätzung des langfristigen Gesamtpotenzials pro Projekt empfohlen.

Empfehlung 14: Bei jedem geförderten Projekt sollte im Hinblick auf die Vertragserstellung geklärt werden, ob es sich erstens um ein Produkt oder eine Dienstleitung handelt, für die eine Ökobilanz erstellt werden kann, und ob sich zweitens das Produkt oder die Dienstleistung bei Projektende in einem Entwicklungsstadium befinden wird, in dem eine Ökobilanz Aussagen zur Umweltwirkung machen kann. Ist dies der Fall, soll im Vertrag als eines der Output-Ziele eine Ökobilanz durch eine Fachperson verlangt werden.

Publikationssprachen
(Deutsch)
Deutsch