Einhaltung der verfügten Umweltauflagen bei den Baustellen in Zuständigkeit des Bundes
1. Einsammeln der Berichte bei den einzelnen Bauprojekten
2. Auswertung der Bericht
3. Beurteilung der Ergebnisse
4. Bei mangelhaftem Vollzug Intervention bei den Bundesleitbehörden