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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
810.98.81
Titre du projet
Studie zu lärmarmen Strassenbelägen im Niedriggeschwindigkeitsbereich

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Mise en oeuvre et application
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Lärmbekämpfung, Umweltschutzgesetz (USG), Lärmschutz-Verordnung (LSV), Strassenverkehrslärm, Niedriggeschwindigkeitsbereich, lärmarme Strassenbeläge
Mots-clé
(Anglais)
Noise abatement, swiss federal law relating to the protection of the environment, noise abatement ordinance, road traffic noise, sound absorbing surface for low speed,
Description succincte
(Allemand)
Der Niedriggeschwindigkeitsbereich (bis 50km/h) ist für die Lärmbekämpfung ein komplexer Problemkreis. Gründe: konventionelle Lärmschutzmassnahmen sind aus städtebaulichen Aspekten und Verkehrssicherheit oft nicht realisierbar; Berechnungsmodelle zu ungenau; etc.). Optimale Strassenbeläge können die Lärmemissionen aber wesentlich vermindern. Damit bildet das Wissen über die Anwendung solcher Beläge eine wichtige Grundlage für die Lärmbekämpfung
Objectifs du projet
(Allemand)
Erarbeiten von Anforderungen an die akustischen Eigenschaften sowie Vorschriften für den Einbau und den Unterhalt lärmarmer Beläge. Erstellen eines Konzepts (inkl. Parameter) für die Langzeitüberwachung der Wirksamkeit dieser Beläge. Erarbeiten von Normierungsvorschlägen
Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Das schweizerische Bundesumweltrecht verlangt die Einhaltung festgesetzter Belastungsgrenzwerte durch lärmemittierende Anlagen. Verursacher, die die-sen Anforderungen nicht entsprechen, sind verpflichtet in einem vorgegebe-nen Zeitrahmen mit Sanierungen einen umweltrechtlich korrekten Zustand vorzunehmen und auszuweisen. Erleichterungen gegenüber dieser Pflicht, aus dem Lärmschutz übergeordneten Gründen, sind insbesondere für im öf-fentlichen Interesse stehende Anlagen vorgesehen. Das Strassennetz im Siedlungsraum beansprucht sowohl diesen Status als auch die Privilegien. In Gebieten grosser Bewohnerdichte verbleiben oder akzentuieren sich die un-erwünschten Lärmbelastungen durch den Strassenverkehr: bauliche Mass-nahmen sind beschränkt realisierbar und für den Einbau von Schallschutzfen-stern muss als Bedingung die Überschreitung des Alarmwertes beim Betroffe-nen nachweislich bestehen. Damit werden Stadt- und Siedlungsentwicklungen gebremst, da in lärmbelasteten Gebieten Bausubstanzerneuerungen und Nut-zungsänderungen nicht frei von Auflagen vorgenommen werden können.

Der Einbau lärmarmer Strassenbeläge im dichtbebauten Siedlungsraum ver-folgt die Ziele, Lärmbekämpfung an der Quelle vorzunehmen und die Kosten für die Massnahmen in einen volkswirtschaftlich vorteilhafteren Rahmen zu bringen. Alarmwert belastete Gebiete werden reduziert, der finanzielle Auf-wand für den Schallschutzfenstereinbau verkleinert und die Lärmminderung wirkt flächenmässig. Der Forschungsauftrag untersuchte die komplexen Pa-rameter dieser für einen definierten Einsatz bestimmten Strassendeck-schichten und schätzte die damit verbundenen Auswirkungen ab. Pilotversu-che sind angelaufen um die ermittelten Forschungsresultate in der Praxis zu überprüfen und kontinuierlich die erforderlichen Verbesserungen einbringen zu kön-nen.