Schlüsselwörter
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Wohnungsbau, Lärmschutz, Grenzwerte, Umbau, Wohnqualität
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Kurzbeschreibung
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Im Wohnungsbau ist Lärmschutz ein prägender Planungsparameter. Die Vorschriften sind zu Recht streng, denn medizinische Studien belegen die störende und gesundheitsschädigende Wirkung von Lärm zweifelsfrei. Doch der allzu starke Fokus der Gesetzgebung auf die Einhaltung bestimmter, für sämtliche Wohnräume gleichermassen anzuwendender Immissionsgrenzwerte engt den Spielraum zur Entwicklung ganzheitlich qualitätsvoller Lösungen stark ein. Das gilt für Neubauten, bei denen der Lärmschutz den Entwurf vom Städtebau über die Fassade bis zu den Grundrissen prägt, genauso schränken die Vorschriften aber auch die Weiterentwicklung bestehender Bauten ein. Denn für «wesentliche Änderungen» gelten gemäss Lärmschutz-Verordnung die gleichen Anforderungen wie bei der Erstellung von Neubauten. Das heisst: Umbaumassnahmen, die nicht den Anforderungen an einen Neubau entsprechen, sind nicht bewilligungsfähig – auch wenn sie den Lärmschutz im Bestand erheblich verbessern würden.
So stehen die Lärmschutzvorschriften gleich mit mehreren, ebenso brisanten gesellschaftlichen Anliegen in Konflikt. Einerseits bleibt den ArchitektInnen in der gesetzlichen Zwangslage oftmals kaum Luft für Überlegungen etwa zum Städtebau, zum Ortsbild oder zur Belichtung und Ausrichtung der Innenräume. Dabei sind attraktive öffentliche Räume und ein vielfältiges Wohnraumangebot im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung nach innen gefragter denn je. Andererseits erschweren es die Vorschriften den HauseigentümerInnen, ihre lärmbelasteten Liegenschaften weiterzuentwickeln und begünstigen stattdessen deren Ersatz. Aus rein medizinischer Warte mag dies sinnvoll erscheinen. Mit Blick auf ökologische Aspekte (Treibhausgase, Graue Energie), aber auch auf die soziale und wirtschaftliche Dimension (Erhalt sozialer Strukturen und günstigen Wohnraums, Baukultur) ist diese indirekte Förderung von Ersatzneubauten jedoch problematisch.
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