Gemäss Art. 8 Abs. 1 der TSchV3 müssen Standplätze «so gestaltet sein, dass sie nicht zu Verletzungen führen und die Tiere arttypisch stehen, sich hinlegen, ruhen und aufstehen können». Vor allem auf Betrieben mit hochleistenden Kühen stehen vermehrt sehr grosse Tiere (Widerristhöhe WH > 150 cm) auf Standplätzen, die in der Vergangenheit für kleinere Tiere eingerichtet wurden. Dies trifft auch für Jungvieh zu, das zuchtbedingt heute auch deutlich grösser ist, so dass die in der TSchV angeführten Vorgaben für diese Tierkategorie nicht mehr angemessen sein dürften. Ziel dieser Untersuchung ist zu prüfen, wie sich ein zu knapp bemessener Standplatz auf Indikatoren des Wohlbefindens und der Tiergesundheit auswirkt. Auf 30 Milchviehbetrieben in der Deutsch- und Westschweiz sollen Daten zu den Dimensionen von Kurzständen (Länge, Breite), den Tiergrössen (Widerristhöhe, Gewicht), sowie zum Verhalten und zur Gesundheit von Milchkühen und Jungvieh erhoben werden. Die Ergebnisse liefern Grundlagen für die Aktualisierung von Mindestabmessungen in der Tierschutzgesetzgebung.